Riehens Lebensqualität zeichnet sich auch durch ein schönes Ortsbild, gute Siedlungsqualität, eine massvolle Dichte und hochwertige Aussenraumgestaltungen aus.
Mit Neubauten soll die Gemeinde als attraktiver Wohnort im Grünen qualitätsvoll weiterentwickelt werden. Die Gemeinde unterstützt deshalb mit finanziellen Beiträgen Architekturwettbewerbe. Zudem trägt die Ortsbildkommission mit Beratungen zur Qualitätssicherung bei. Für energetische Massnahmen oder für Sanierungen von denkmalgeschützten Bauten und Anlagen können bei den zuständigen kantonalen Stellen finanzielle Beiträge beantragt werden.
Wesentliche gesetzliche Grundlagen für Bauvorhaben im Siedlungsgebiet sind der Zonenplan, das Bau- und Planungsgesetz sowie die Zonenordnung der Gemeinde Riehen.
Baubegehren müssen beim kantonalen Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt eingereicht werden, dabei ist insbesondere die kantonale Bau- und Planungsgesetzgebung sowie die Zonenordnung der Gemeinde Riehen zu beachten. Kanalisationsbegehren sind direkt bei der Gemeindeverwaltung Riehen einzureichen, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einem Baubegehren stehen.
Durch Varianzverfahren (Studienauftrag, Architekturwettbewerb) kann die Qualität der Bebauung gesteigert werden. Die Gemeinde kann mit finanziellen Beiträgen (ein Drittel der Verfahrenskosten, maximal CHF 60‘000) Varianzverfahren bei Neubauprojekten auf grösseren und wichtigen Parzellen unterstützen.
Die Riehener Ortsbildkommission prüft im Baubewilligungsverfahren, ob die geplanten Bauten und Anlagen eine gute Gesamtwirkung ergeben. Wichtig ist in Riehen auch die Umgebungsgestaltung von Liegenschaften, damit die hohe Wohnqualität und der Charakter des "Grossen Grünen Dorfes" gewahrt bleibt. Vor dem Einreichen des Baubegehrens steht die Ortsbildkommission, die Ortsplanung und die Fachstelle Umwelt der Bauherrschaft und den Planern beratend zur Verfügung.
Für Sanierungen von denkmalgeschützten Bauten und Anlagen leisten der Kanton und die Gemeinde finanzielle Förderbeiträge. Anträge sind an die kantonale Denkmalpflege zu richten. Auch für verschiedene energetische Sanierungsmassnahmen leisten Bund und Kanton Förderbeiträge. Anträge sind ans kantonale Amt für Umwelt und Energie zu richten.
In Riehen ist beim Bauen speziell die Radonbelastung zu beachten. Mit geeigneten baulichen Massnahmen kann die Radonbelastung minimiert und die geltenden Grenzwerte eingehalten werden.