Reisen, Verkehr und öffentlicher Verkehr

Verkehr in Riehen

Mobilität hat in der heutigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert. In Riehen gewährleisten ein sehr gut ausgebautes Netz an Infrastrukturbauten und verschiedenste Angebote im öffentlichen Verkehr die gute Erschliessung. Neue Verkehrsbauten stehen in Riehen nur noch in sehr begrenzter Menge an. Die Mobilität soll sich in Riehen möglichst nachhaltig entwickeln.

Das Strassen- und Fusswegnetz steht allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung. Dabei soll ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mobilität. Eine Balance unter den verschiedenen Verkehrsarten, den jeweiligen Aktivitäten, der Erhaltung der hohen Wohnqualität in den Quartieren und einer möglichst geringen Umweltbelastung. Ein attraktives und sicheres Fuss- und Velowegnetz sowie gute Angebote im Öffentlichen Verkehr tragen zur Ausbalancierung bei. Neben dem gut ausgebauten Strassennetz ist Riehen auch optimal durch die Regio-S-Bahn, die Tramlinien, sowie mehrere Buslinien erschlossen.

Kontakt:

Schärer Dominik
Bereichsleiter Mobilität und Energie
Telefon: 061 646 82 46

Begegnungszonen

Begegnungszonen

Begegnungszonen

Mehr Wohnqualität im unmittelbaren Wohnumfeld, den Strassenraum als Spiel- und Aufenthaltsbereich für die Quartierbevölkerung erlebbar machen und Schulwege sicherer gestalten, dies sind die Ziele von Begegnungszonen in Wohngebieten.

In der Begegnungszone gilt Tempo 20. Fussgänger haben gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden – auch Velofahrenden – Vortritt, dürfen diese aber nicht unnötig behindern. Parkieren ist dort erlaubt, wo es durch Markierung oder Signale gekennzeichnet ist.

Die Initiative für eine Begegnungszone muss (ausser bei Schulen und Kindergärten) von der Anwohnerschaft ausgehen. Wichtig für die Umgestaltung einer Strasse in eine Begegnungszone ist, dass die Mehrheit der Anwohnenden dies auch tatsächlich wünscht. Zudem sollte die Planung, Realisierung und der Betrieb in einem partizipativen Prozess erfolgen.

Neue Anträge für Begegnungszonen werden laufend von der Gemeinde Riehen entgegengenommen, geprüft und bearbeitet.

Weitergehende Informationen findet sich im «Konzept der Begegnungszonen»

Voraussetzungen
Folgende Kriterien helfen, die Eignung einer Strasse als Begegnungszone abzuschätzen:

  • Nebenstrasse (rechtliche Anforderung)
  • Wenig Verkehr
  • Kein öffentlicher Verkehr
  • Angrenzend an Strasse(n) mit Tempo 30
Damit eine Strasse als Begegnungszone geeignet ist, müssen nicht zwingend alle oben erwähnten Kriterien erfüllt sein.

Eine Begegnungszone wird mit Torelementen mit dem Signal «Begegnungszone» umfasst und – auf  Wunsch der Anwohner – mit Sitzelementen und Pflanztrögen bestückt. Im Normalfall werden keine baulichen Massnahmen ausgeführt. Somit ermöglichen Begegnungszonen eine kostengünstige Aufwertung des Wohnumfelds.

Kontakt:

Schärer Dominik
Bereichsleiter Mobilität und Energie
Telefon: 061 646 82 46

Mobilität und Energie
Raumentwicklung und Infrastruktur
Reisen, Verkehr und öffentlicher Verkehr

Öffentlicher Verkehr (inkl. Ruftaxi)

Öffentlicher Verkehr (inkl. Ruftaxi)

Öffentlicher Verkehr

Riehen verfügt über ein dichtes und kundenfreundliches Tram-, Bus- und S-Bahnnetz, dass sich bis nach Basel, die Nachbarkantone und darüber hinaus nach Deutschland erstreckt.

Ziel ist ein attraktives und leistungsfähiges Tram- und Busnetz mit Haltestellen, die für alle Fahrgäste zugänglich sind.

Mit dem Ruftaxi besteht ein abendliches Angebot welches Fahrgäste komfortabel bis vor die Haustür fährt.

Ruftaxi
Abends ab 20:00 Uhr ab Riehen Dorf und ab Habermatten sowie an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr, wenn der Betrieb der Kleinbus Linien 35/45 reduziert ist, werden die Fahrgäste mit Ruftaxis ab den Tramhaltestellen Habermatten und Riehen Dorf kostenlos vor die Haustüre gefahren, es ist lediglich ein TNW Billett erforderlich.

Das Ruftaxi ist ab 20:00 Uhr zu sich nach Hause bestellbar.
Telefon 061 227 55 76
(Diese Telefonnummer wird ab 20:00 Uhr aktiviert. Vorher ertönt der Hinweis, "Der Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar")

Nachtangebot
Das TNW-Nachtnetz bringt Sie sicher nach Hause dank Nachtfahrten mit Tram, Bus und Bahn. Das Angebot gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis in die frühen Morgenstunden.

Kontakt:

Schärer Dominik
Bereichsleiter Mobilität und Energie
Telefon: 061 646 82 46

Linienfahrplan BVB
TNW-Nachtnetzfahrplan
Ruftaxi MAB
Amt für Mobilität Basel-Stadt
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Parkieren in Riehen

Parkieren in Riehen

Parkieren in Riehen

In Riehen werden Parkplätze flächendeckend bewirtschaftet. Ausgenommen an wenigen Gebieten an der Hanglage sind alle Strassenparkplätze entweder gebührenpflichtig und/oder nur zeitlich beschränkt verfügbar. Ziel der Parkplatzstrategie ist es, die Verfügbarkeit der Strassenparkplätze zu verbessern und damit den Parksuchverkehr zu reduzieren. Mit entsprechenden Parkkarten ist, wo zeitliche Beschränkungen gelten, zeitlich unbeschränktes Parken möglich.

Blaue Parkfelder
Blaue Parkfelder finden Sie überall ausser im Dorfzentrum (an den Hanglagen gibt es weisse Parkplätze, die ein zeitlich unbegrenztes Parkieren erlauben).
In den blauen Parkfeldern kann wie folgt parkiert werden:

Fahrzeuge dürfen an Werktagen - und sofern ausdrücklich signalisiert auch an Sonn- und Feiertagen - nur wie folgt abgestellt werden:

Zwischen 19:00 und 07:59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08:00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.

Falls länger parkiert wird, kann eine Besucherparkkarte gelöst werden.
Es kann zwischen einer Halbtagesparkkarte (08:00 bis 13:00 Uhr oder 12:00 bis 19:00 Uhr) und einer Tagesparkkarte (08:00 bis 19:00 Uhr) gewählt werden. Die Halbtageskarte kostet CHF 12.00 die Tagesparkkarte CHF 20.00.
Besucherparkkarten können online bestellt, sofort bezahlt und ausgedruckt werden. Diese gelten für das aufgedruckte Kontrollschild. Besucherparkkarten können auch an allen Billettautomaten der BVB bezogen werden. Diese Parkkarten sind nicht kontrollschildgebunden.

Pro Fahrzeug können pro Kalenderjahr bis zu 12 kontrollschildgebundene Besucherparkkarten zum halben Preis bezogen werden. Die kontrollschildgebundenen Besucherparkkarten können ebenfalls online bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt bestellt, sofort bezahlt und ausgedruckt werden. Sie gelten für das ausgedruckte Kontrollschild.

Weisse Parkfelder
An den Riehener Hanglagen stehen in den Quartierstrassen weisse Parkplätze ohne Parkuhren, die ein zeitlich unbegrenztes Parkieren erlauben zur Verfügung.

Parkkarten
Informationen zu Anwohner-, Angestellten- und Besucherparkkarten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Eintrag.

Dorfzentrum
Im Dorfzentrum stehen weisse Parkplätze mit Parkuhren zur Verfügung. Die ersten 60 Minuten parkieren Sie gratis, die folgenden 30 Minuten kosten je CHF 1.00. Die maximale Parkzeit inklusive der ersten Gratisstunde beträgt zwei Stunden.

Parkplätze beim Bahnhof Riehen
Beim Bahnhof Riehen stehen ebenfalls Parkplätze mit Parkuhren zur Verfügung, auch hier sind die ersten 60 Minuten gratis, die folgenden 30 Minuten je CHF 0.50. Die maximale Parkzeit beträgt hier drei Stunden inkl. der Gratiszeit.

Parkhäuser im Dorfzentrum
Das Parkhaus Zentrum an der Baselstrasse 70 ist 24 Stunden geöffnet.

Bei den Grossverteilern Migros und COOP stehen während den Ladenöffnungszeiten Parkplätze für Kunden zur Verfügung.

Parkhaus im Rauracherzentrum
Im Rauracherzentrum beim Bahnhof Niederholz stehen während den Ladenöffnungszeiten Parkplätze zur Verfügung.

Parkhaus Zentrum Niederholz
In der Überbauung Zentrum Niederholz beim Bahnhof Niederholz stehen während den Betriebszeiten der S-Bahnlinie Parkplätze zur Verfügung.

Parkhaus Badischer Bahnhof in Basel
Ab dem 1. März 2021 wird im Parkhaus Badischer Bahnhof ein attraktives Park & Ride Ticket zwischen dem Parkhaus und Riehen angeboten: 5 Stunden Parkieren im Parkhaus Bad. Bahnhof inkl. 2 BVB Fahrten nach Riehen und zurück für CHF 10.00

Parkplätze für Reisecars
In Riehen stehen Parkplätze für Reisecars beim Schiessstand (Chrischonaweg 120) und bei der Fondation Beyeler (Baselstrasse 101) zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Motorfahrzeugkontrolle
Parkhaus Badischer Bahnhof AG
SG RiE 725.100 - Ordnung über die Parkraumbewirtschaftung
SG RiE 725.110 - Reglement über die Parkraumbewirtschaftung
Mobilität und Energie
Raumentwicklung und Infrastruktur
Reisen, Verkehr und öffentlicher Verkehr

Parkkarten

Parkkarten

Anwohnerparkkarte
Eine Anwohnerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone in Riehen. Anwohner und ansässige Geschäftsbetriebe können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse in Riehen eingelösten leichten Motorwagen eine Anwohnerparkkarte erwerben. Eine Anwohnerparkkarte kann online bestellt oder direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle in Basel erworben werden.

Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
Clarastrasse 38
4005 Basel

Telefon: 061 267 82 00
E-Mail: nfmfkbsjsdbsch
www.polizei.bs.ch/verkehr/motorfahrzeugkontrolle

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag, Freitag: 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 16.00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag, Mittwoch
09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, Freitag
09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr


Die Anwohnerparkkarte wird auf das Kontrollschild des Fahrzeugs ausgestellt und ist während fünf Jahren gültig. Der Beginn kann frei gewählt werden. Die Gebühr beträgt CHF 40.00 für 5 Jahre. Parkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.

Angestelltenparkkarte
Eine Angestelltenparkkarte berechtigt Auswärtige, welche in Riehen arbeiten, zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone in Riehen. In Riehen ansässige Firmen können eine kontrollschildgebundene Angestelltenparkkarte für Mitarbeitende ihres Betriebs erwerben. Das Gesuch kann durch den Arbeitgeber online bei der Motorfahrzeugkontrolle beantragt werden. Die Angestelltenparkkarte ist während eines Jahres gültig. Der Beginn kann frei gewählt werden. Die Gebühr beträgt CHF 50.00 pro Jahr.

Besucherparkkarte
Die Besucherparkkarte berechtigt zum Parkieren in den Blauen Zonen in Basel und Riehen. Es kann zwischen einer Halbtagesparkkarte (08:00 bis 13:00 Uhr oder 12:00 bis 19:00 Uhr) und einer Tagesparkkarte (08:00 bis 19:00 Uhr) gewählt werden. Der Preis der Halbtageskarte beträgt CHF 12.00, die Gebühr für die Tagesparkkarte beträgt CHF 20.00. Besucherparkarten können hier online bestellt oder an jedem TNW-Billettautomaten im Kanton Basel-Stadt bezogen werden.

Pro Fahrzeug können pro Kalenderjahr bis zu 12 kontrollschildgebundene Besucherparkkarten zum halben Preis bezogen werden. Die kontrollschildgebundenen Besucherparkkarten können online bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt bestellt, sofort bezahlt und ausgedruckt werden. Sie gelten für das ausgedruckte Kontrollschild. Neu können diese auch über die neue ParkingAPP „ParkSmartBasel“ bezogen werden.

Kontakt:

Schärer Dominik
Bereichsleiter Mobilität und Energie
Telefon: 061 646 82 46


Anwohnerparkkarte online bestellen
Formular für die Übertragung einer Parkkarte
Angestelltenparkkarte online bestellen
Besucherparkkarte online bestellen
Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
ParkingAPP "ParkSmartBasel"
Mobilität und Energie
Raumentwicklung und Infrastruktur
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Sharingangebote

Sharingangebote

Sharingangebote

Mietvelo / Veloverleih
In der Gemeinde Riehen kann das Angebot von Pick-e-Bike gemäss dem jeweiligen Angebotsperimeter von Pick-e-Bike genutzt werden.

In Riehen sind zwei Lastenfahrräder von Carvelo2go stationiert. Die Gemeinde Riehen unterstützt das Angebot im Rahmen der Aktivitäten als Energiestadt. Die Bikes sind bei der Firma Brändli (Riehen Dorf) und bei Migros Fitness (Zentrum Niederholz) und Riehener Lädeli (Lörracherstrasse) beziehbar. Voraussetzung ist eine Registrierung und Reservierung bei Carvelo2go.

Carsharing
Mit Mobility steht in Riehen ein Carsharing-Angebot zur Verfügung.

An vier Standorten können Fahrzeuge zur Nutzung abgeholt werden:

  • Riehen Dorf
  • Riehen Mitte
  • Riehen Niederholz
  • Gemeindehausparkplatz

Zudem kann in Riehen vom Angebot Mobility-Go (ehemals Catch a Car) Gebrauch gemacht werden.

Kontakt:

Schärer Dominik
Bereichsleiter Mobilität und Energie
Telefon: 061 646 82 46

Pick-e-Bike
Carvelo2go
Mobility und MobilityGo
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Tourismus und Informationen

Tourismus und Information

Tourismus und Information

Informieren Sie sich hier vor Ihrem Besuch in Riehen über unsere schönen Parkanlagen, Museen und andere Sehenswürdigkeiten.

In unserem Kundenzentrum erhalten Sie neben kompetenten Auskünften auch Tickets für Konzerte und andere Anlässe. Die Dokumentationsstelle im Gemeindehaus beherbergt das gesamte historische Wissen über Riehen.

Sie finden auf Tourismus Riehen alle relevanten Informationen zu Riehen, dazu auch eine Aufstellung aller Unterkünfte und Restaurants.

Kontakt:

Borer Paula
Fachbetriebsleiterin Kulturbüro
Telefon: 061 646 81 08


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Tourismus Webseite über Riehen
Gastronomie und Hotellerie in Riehen
Kultur, Freizeit und Sport
Kundenzentrum
Freizeit
Kultur
Reisen, Verkehr und öffentlicher Verkehr

Verkehrsnetz

Verkehrsnetz

Strassenkreuzung in Riehen

Jedermann benutzt sie beinahe täglich und tritt sie mit Füssen – unsere Strassen. Eine mobile Gesellschaft ist auf ein gut funktionierendes Verkehrsnetz angewiesen. Strassen müssen gereinigt, repariert und erneuert werden. Strassen sind nicht nur Verkehrswege, sie sind auch Trassees für zahlreiche Leitungen.

Die Länge des gesamten Strassennetzes in Riehen beträgt rund 63 Kilometer, 55 Kilometer sind Gemeindestrassen, die restlichen sind Kantonsstrassen. Der Neuwert aller Gemeindestrassen beträgt rund 150 Millionen Franken. Es lohnt sich, einen solchen Wert gut zu pflegen. Deshalb werden die Strassen regelmässig gereinigt und Schäden werden repariert. Es ist auch notwendig, dass von Zeit zu Zeit die gesamte Strasse erneuert wird. Strassenbaustellen ermöglichen Einsicht in den Untergrund im Strassenbereich – er ist gespickt mit Leitungen für Energie- und Wasserversorgung, für Radio, TV, Telefonie und Internet und die Ableitung des Abwassers. Gleichzeitig mit dem Strassenbau werden auch diese Leitungen erneuert. Baustellen sind bei den Anwohnern zwar unbeliebt, sie sind aber notwendig, damit die Strassen gefahrlos benutzt werden können und die Leitungen zuverlässig funktionieren. Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Baustellen.
In der Nacht werden die Strassen durch 3'000 Lichtquellen der öffentlichen Beleuchtung erhellt. Brennt eine dieser Lampen nicht, ist die Gemeindeverwaltung für Meldungen aus der Bevölkerung dankbar. Die Reparatur erfolgt sehr rasch. Bitte melden Sie Schäden und Mängel an der Infrastruktur der Gemeinde mittels Meldeformular.

Die Mitarbeitenden des Werkdienstes verrichten den Winterdienst mit ihren Fahrzeugen und Maschinen, damit die Strassen in Riehen auch im Winter benutzt werden können.

Kontakt:

Sommerhalder Roger
Bereichsleiter Verkehrsnetz
Telefon: 061 646 82 77

Melden Sie Schäden und Mängel an der Infrastruktur der Gemeinde
Raumentwicklung und Infrastruktur
Verkehrsnetz
Reisen, Verkehr und öffentlicher Verkehr

Winterdienst

Winterdienst

verschneite Strasse in Riehen

Damit die Strassen in Riehen auch im Winter benutzt werden können, stehen die Mitarbeitenden des Werkdienstes mit ihren Fahrzeugen und Maschinen in der Zeit vom 15. November bis 15. April in Bereitschaft. Für die Trottoirs entlang der Strassen ist auf der ganzen Länge des anstossenden Grundstücks die Grundeigentümerschaft oder deren Beauftragte für die Schneeräumung verantwortlich.

Gerade bei starkem Schneefall oder unerwarteter Glatteisbildung müssen, da nicht das ganze Strassennetz auf einmal geräumt werden kann, Prioritäten festgelegt sein. Deswegen werden die stark befahrenen Strassen - es handelt sich dabei in der Regel um Strassen mit öffentlichem Verkehr oder Hauptstrassen - zuerst geräumt. Danach folgen die übrigen Strassen, bei diesen zuerst jene in Hanglage und zum Schluss die Fuss- und Velowege. Zur Sicherheit der Fussgänger ist es die Aufgabe der Eigentümerschaft, die Trottoirs von Schnee und Eis zu befreien. Bei Glatteis ist es wichtig, dass Splitt ausgestreut wird. Zu diesem Zweck stellt die Gemeinde 35 Streugutbehälter mit getrocknetem Splitt bereit. Auf den Einsatz von Taumittel (Streusalz) sollte wenn möglich verzichtet, respektive nur in Ausnahmefällen verwendet werden (siehe Merkblatt «Pflichten der Anwohnenden bei Schneefall und Glatteis»).

Trotz Winterdienst muss bei Schneefall oder Glatteis mit erschwerten Bedingungen gerechnet werden. Es ist daher unerlässlich, dass sich die Verkehrsteilnehmenden den Strassenverhältnissen anpassen und die erforderliche Winterausrüstung vorhanden ist.
Besonders im Winter ist es wichtig, dass Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten sind. Dabei muss berücksichtig werden, dass Äste durch Schnee und Regen wesentlich tiefer hängen. Im Merkblatt «Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern» wird aufgezeigt, wie diese zur Allmend geschnitten sein sollen.

Ergänzende Informationen können den unten aufgeführten Dokumenten und Gesetzestexten von Kanton und Gemeinde entnommen werden.

Kontakt:

Werkdienste
Haselrain 65, 4125 Riehen
E-Mail
Telefon: 061 645 60 60

Gesetzsessammlung Kanton Basel-Stadt:
730.110 Bau- und Planungsverordnung
RiE 727.200 Reglement über die Strassenreinigung in der Gemeinde Riehen
Interne Dienste
Strassenunterhalt
Werkdienste
Reisen, Verkehr und öffentlicher Verkehr

Begegnungszonen
Öffentlicher Verkehr (inkl. Ruftaxi)
Parkieren in Riehen
Parkkarten
Sharingangebote
Temporäre Strassensperrung
Tourismus und Information
Verkehrsnetz
Winterdienst
Raumentwicklung und Infrastruktur
Mobilität

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