Steuern

Während für die Einwohner der Stadt Basel keine separate Erhebung von kantonalen und Gemeindesteuern stattfindet, setzen sich die Steuern für Riehen Einwohner aus kantonalen und Gemeindesteuern zusammen.

Informationen zur Vorauszahlung

Kontakt:

Öffnungszeiten 

Steuern
Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen
E-Mail
Buser Roger
Bereichsleiter Steuern
Telefon: 061 646 82 32
Walthard Monika
Sachbearbeiterin Steuern
Telefon: 061 646 82 25

Mo - Do:
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:30

Termine bezüglich der Zahlungen der Gemeindesteuer können auf Voranmeldung während den offiziellen Öffnungszeiten vereinbart werden.


Für Riehener Steuerpflichtige splitten sich Kantons- und Gemeindesteuer gemäss kantonalem Steuergesetz wie folgt auf:

Steuerfuss

Steuerfuss

Während für die Einwohner der Stadt Basel keine separate Erhebung von kantonalen und Gemeindesteuern stattfindet, setzen sich die Steuern für Riehen Einwohner aus kantonalen und Gemeindesteuern zusammen.

Für Riehener Steuerpflichtige splitten sich Kantons- und Gemeindesteuer gemäss kantonalem Steuergesetz wie folgt auf:

Kanton

Gemeinde

Einkommenssteuer (ab 2017)

50%

50%

Vermögenssteuer (ab 2017)

50%

50%

Die Gemeinde Riehen erhebt jedoch nicht den vollen Gemeindeanteil von 50%. Der Einwohnerrat legt jährlich den zu erhebenden Steuerfuss nach Bedarf neu fest. Bezogen auf die volle Steuer beläuft sich der Steuerfuss für die verschiedenen Steuerarten auf:

Einkommenssteuer

Vermögenssteuer

Steuerperiode 2022

40.0%

46%

Steuerperiode 2023

40.0%

46%

Die fehlenden Prozente entsprechen somit der Steuereinsparung, von welcher in Riehen steuerpflichtige Personen profitieren.

Zur Abschätzung der voraussichtlichen Steuerbelastung steht Ihnen auch der Online Steuerrechner zur Verfügung.

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Vorauszahlung der Steuern und Bezahlung nach Fälligkeit

Einzahlungsscheine für Steuervorauszahlung bestellen

Es empfiehlt sich, die Bezahlung der Steuern frühzeitig in Angriff zu nehmen.

So können Sie auch von unserem attraktiven Vergütungszins profitieren und Sie sind auf der sicheren Seite, wenn es mal zu einem finanziellen Engpass kommen sollte.

Bitte beachten Sie auch, dass gemäss § 9 des Steuerreglements der Gemeinde Riehen in Verbindung mit § 139 der Steuerverordnung des Kantons Basel-Stadt ein Belastungszins auf allen nach Fälligkeit geleisteten Steuerzahlungen erhoben wird.

Vergütungs- und Belastungszinssätze:

Vergütung

Belastung

Kalenderjahr 2023

1.5%

3.5%

Kalenderjahr 2024

2.0%

3.5%

Falls Sie noch Einzahlungsscheine für die Steuervorauszahlung benötigen, können Sie diese hier bestellen.

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Zahlungsvereinbarung / Stundung

Zahlungsvereinbarung / Stundung - Gesuch einreichen

Die Steuerrechnung kann während finanziellen Engpässen zu unangenehmen Problemen führen.

Die Gemeinde Riehen bietet Ihnen deshalb im Bedarfsfall die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit uns zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist das Einreichen eines Stundungsgesuches, welches unsererseits geprüft und genehmigt werden muss.

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Erlass von Steuern

Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen

In besonderen Härtefällen kann die Steuerschuld ganz oder teilweise erlassen werden.

Erlassgesuche sind schriftlich begründet, vollständig belegt und mit ausgefülltem Budgetformular (s. unten) an die Steuern Riehen einzureichen. Für die Kantonssteuern muss ein separates Gesuch bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt gestellt werden.

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