Nutzungen des öffentlichen Raums / Allmend

Wochenmarkt

Grundsätzlich steht die Allmend (Strassen und öffentliche Plätze) allen zur freien Verfügung. Wird diese Allmend, in der Regel sind es Strassenparzellen, von einem bestimmten Personenkreis beansprucht, muss vorgängig bei der öffentlichen Verwaltung eine Bewilligung eingeholt werden. Die Gesuche werden nach der Allmendordnung und dem Allmendreglement der Einwohnergemeinde Riehen behandelt.

Allmendbewirtschaftung und Allmendbewilligungen

Allmendbewirtschaftung und Allmendbewilligungen

Neu werden die Allmendgesuche über die interaktiven Formulare der Allmendverwaltung Basel-Stadt eingegeben, jedoch weiterhin von der Gemeinde Riehen bearbeitet.

Folgende Nutzungen der Allmend benötigen eine Allmendbewilligung:

Bauinstallationen auf öffentlichem Grund

Formular für eine temporäre bauliche Nutzung auf der Gemeindeallmend

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Riehen
Werkdienste
Haselrain 65
4125 Riehen

del Moral Victor
Fachverantwortlicher Strassenunterhalt
Telefon: 061 646 82 79

Meldung einer Kleinstnutzung auf öffentlichem Grund

Bauinstallationen bis 10m² und einer Dauer von max. 10 Tagen

Meldeformular einer Kleinstnutzung auf der Gemeindeallmend

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Riehen
Werkdienste
Haselrain 65
4125 Riehen

del Moral Victor
Fachverantwortlicher Strassenunterhalt
Telefon: 061 646 82 79

Markt- und Verkaufsstände auf Allmend

Formular zur Bewilligung von Marktflächen und Standaktionen im Dorfzentrum

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Riehen
Kundenzentrum
Wettsteinstrasse 1
4125 Riehen
Kundenzentrum

Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

Formular für Veranstaltungen auf der Gemeindeallmend

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Riehen
Abteilung Abteilung Raumentwicklung und Infrastruktur, Bereich Verkehrsnetz, Fachbereich Tiefbau
Wettsteinstrasse 1
4125 Riehen

Hartmann Tobias
Bauleiter Tiefbau
Telefon: 061 646 81 23

Permanente kommerzielle Nutzung von öffentlichem Grund

Formular für permanente kommerzielle Nutzung der Gemeindeallmend

Kontakt:
Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
Allmendverwaltung
Durfourstr. 40/50
4001 Basel
Tel. 061 267 93 57
E-Mail: bvdvbsch

Antrag zur Nutzung einer Boulevardfläche

Formular zur Nutzung einer Boulevardfläche

Kontakt:
Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
Allmendverwaltung
Durfourstr. 40/50
4001 Basel
Tel. 061 267 93 57
E-Mail: bvdvbsch

Baubewilligungspflichtige Bauten und Anlagen auf privaten Grundstücken, die auf Allmend hinausragen

Baubegehren einreichen

Kontakt:
Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
Bau- und Gastgewerbeinspektorat
Münsterplatz 11
4001 Basel
Tel. 061 267 92 00
E-Mail: bvdbgbsch

Bauten und Anlagen auf öffentlichem Grund

Formular für Baubewilligungen auf öffentlichem Grund

Kontakt:
Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt
Tiefbauamt
Dufourstr. 40/50
4001 Basel
Tel. 061 267 44 88
E-Mail: bvdtbbsch

Aufgrabungen auf öffentlichem Grund

  • bis max. einem Längsgraben von 20m Länge
  • für Strassenquerungen
  • bis max. 3 Arbeitslöcher (z.B. für Hausanschlüsse oder T-Stücke) innerhalb eines Strassenzuges

Meldeformular zur Bewilligung für Aufgrabungen auf der Gemeindeallmend

Kontakt:
Gemeindeverwaltung Riehen
Werkdienste
Haselrain 65
4125 Riehen

del Moral Victor
Fachverantwortlicher Strassenunterhalt
Telefon: 061 646 82 79

Die Allmendbelegungen sind über die interaktive Karte MapBS einsehbar.


Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt
RiE 724.100 - Ordnung über die Inanspruchnahme der Allmend
RiE 724.150 - Reglement über die Inanspruchnahme der Allmend
724.100 - Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG)
Kundenzentrum
Raumentwicklung und Infrastruktur
Verkehrsnetz
Bauen
Bewilligungen
Nutzungen des öffentlichen Raums / Allmend

Weitere Nutzungen des öffentlichen Raumes:

Plakatierung

Plakatierung

Plakat im Webergässchen

Im Gemeindegebiet stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung um Plakate auszuhängen. Neben den Plakatstellen der Gemeinde Riehen, welche unter anderem Vereinen und Institutionen zur Verfügung stehen, können Sie bei den unten aufgelisteten Anbietenden weitere Plakatstellen mieten. Wildplakatierung ist im Gemeindegebiet nicht gestattet.

Kontakte:

Plakatstellen Gemeinde Riehen
Werkdienste Riehen
Haselrain 65
4125 Riehen
Telefon: 061 645 60 60
wrkdnstrhnch

Allgemeine Plakatgesellschaft (APG):
Weidenstrasse 13
4142 Münchenstein
Postfach, 4002 Basel
Telefon: 058 220 73 00
bslpgsgch

Klein- und Kulturplakatierung
Kulturbox AG
Claragraben 135
4056 Basel
Telefon: 061 691 10 14
ffck-bxch

Klein- und Kulturplakatierung
S.E.A. GmbH Kulturservice.ch
Belchenstrasse 2a
4054 Basel
Telefon: 061 271 26 06
skltrsrvcch

Werkdienste
Bewilligungen
Nutzungen des öffentlichen Raums / Allmend

Temporäre Strassensperrung

Temporäre Strassensperrung

Kraneinsatz

Solche Sperrungen können nötig sein bei Umzug, Anlieferungen, Bauarbeiten, etc.

Kurzfristige Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen (Kraneinsätze, etc.) für Tagesbaustellen (max. 1 Tag) auf der Gemeinde - Allmend müssen der Gemeindeverwaltung Riehen gemeldet werden.

Für Längerfristige Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen (über Nacht bzw. ab 2 Tagen) muss eine Allmendbewilligung eingeholt werden.

Für Strassensperrungen und Verkehrsbehinderungen auf der Kantons - Allmend ist die Kantonspolizei 
kapo.baustellen@jsd.bs.ch zuständig.
Kantonsstrassen: Auessere Baselstrasse, Bettingerstrasse, Baselstrasse, Inzlingerstrasse, Weilstrasse, Lörrachersrasse, Rauracherstrasse (Aeussere Baselstrasse - Kohlistieg), Kohlistieg (Rauracherstrasse - Hörnliallee), Hörnliallee

Kontakt:

Zeller Boris
Tiefbauzeichner
Telefon: 061 646 82 66

Kantonsstrassen
Mobilität und Energie
Raumentwicklung und Infrastruktur
Bauen
Bewilligungen
Nutzungen des öffentlichen Raums / Allmend
Reisen, Verkehr und öffentlicher Verkehr

Temporäre Fusswegweiser

Temporäre Fusswegweiser

Fusswegweiser

Planen Sie eine Veranstaltung im Dorf und wollen den Weg dorthin ausschildern? Die Gemeinde hilft Ihnen!

Im Gebiet zwischen dem Bahnhof Riehen, der Fondation Beyeler und der Tramhaltestelle Riehen Dorf besteht eine Fusswegweisung mit entsprechenden Wegweisern zu einzelnen Einrichtungen. Diese zwölf Fusswegweiser können auch für private Anlässe von Vereinen oder anderen Organisationen genutzt werden.

So können die Fusswegweiser zum Beispiel zu Märkten, Dauerausstellungen oder sonstigen Veranstaltungen (z.B. Christbaumverkauf etc.) führen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, Ihren Anlass auf öffentlichem Boden zu bewerben. 

Füllen Sie das untenstehende Formular aus, die Gemeindeverwaltung prüft Ihren Antrag.

Die Gemeinde übernimmt die Kosten für die Montage und Demontage, die Produktion des Schildes geht zu Lasten des Vereins oder der Organisation.

Kontakt:

Brunner Thomas
Planungsassistent Verkehrsplanung
Telefon: 061 646 82 72


Antrag Temporäre Fusswegweiser
Mobilität und Energie
Raumentwicklung und Infrastruktur
Bewilligungen
Nutzungen des öffentlichen Raums / Allmend

Allmendbewirtschaftung und Allmendbewilligungen
Plakatierung
Temporäre Fusswegweiser
Temporäre Strassensperrung
Mobilität und Energie
Raumentwicklung und Infrastruktur
Verkehrsnetz
Werkdienste
Bau und Mobilität

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