Die Ortsbildkommission ist eine gemeinderätliche Kommission, welche im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in Riehen Baubegehren in gestalterischer Hinsicht prüft. Zudem überprüft die Ortsbildkommission Entwürfe von Bebauungsplänen sowie Tiefbauprojekte auf ihre städtebauliche und architektonische Qualität. Sie nimmt ihren Auftrag wahr im Sinne einer kulturellen Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und der Gemeinde sowie in der Unterstützung und Förderung durch Beratungen bei konkreten Bauvorhaben.
Beratungen:
Für Beratungen vor der Baueingabe steht die Ortsbildkommission jeweils Donnerstag Vormittag von 8:00 bis 9:30 Uhr zur Verfügung. Eine Voranmeldung ist notwendig. Für die Beurteilung des Bauvorhabens sind fachgerechte Pläne erforderlich. Diese sind in die Beratung mitzubringen (ein Exemplar zu Handen der Ortsbildkommission).
Gremium:
- Thomas Osolin, Architekt BSA, Präsident
- Salome Gohl, Landschaftsarchitektin, Mitglied
- Anja Beer, Architektin SIA BSA, Mitglied
- Thomas Wyssen, Architekt FH BSA SIA, Mitglied
- Nils Diebold, Sekretariat
Gesetzliche Grundlage
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens überprüft die Ortbildkommission die Einhaltung des §58 Bau und Planungsgesetzes (Erfordernis der guten Gesamtwirkung).
Verbindlichkeit
Gemäss §16a in Verbindung mit §16 der Bau- und Planungsverordnung sind die Entscheide der Ortsbildkommission für das Bau- und Gastgewerbeinspektorat und die Verkehrsabteilung der Kantonspolizei verbindlich.
Beurteilung der guten Gesamtwirkung
Der Gesetzgeber verlangt eine gute Gesamtwirkung von Einzelbauten, Anlagen, ganzen Ensembles immer in Bezug auf die nähere und/oder weitere Umgebung. Auch Reklamen, Aufschriften und Bemalungen müssen den Anforderungen an eine gute Gesamtwirkung genügen.
Bei der Beurteilung eines Vorhabens/Projektes ist ein Ausgleich zwischen Entwicklung und Bestand gefragt. Ein Projekt, dem die „gute Gesamtwirkung“ zugesprochen wird, muss in sich selbst und in der Gesamtwirkung mit der gewachsenen Umgebung angemessenen ästhetischen Ansprüchen genügen.
Die Stellungnahme der Ortsbildkommission muss eine nachvollziehbare und begründbare Güterabwägung zwischen privatem und öffentlichem Interesse sein.
Aufgaben
- Die Beurteilung von Baugesuchen und Nutzungsplanungen, Werbeeinrichtungen und Beschriftungen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens des Kantons Basel-Stadt.
- Die Beurteilung von meldepflichtigen Bauten und Anlagen in der Stadt- und Dorfbild Schonzone im Rahmen des Meldeverfahrens des Kantons Basel-Stadt.
- Die Beratung und die Prüfung von Projekten und Vorhaben vor der Baueingabe bezüglich der Einhaltung der gesetzeskonformen Ästhetik.
- Die Unterstützung von Planungsprozessen und Förderung des Wettbewerbswesens bezüglich der gestalterischen Entwicklung des Ortsbildes.
Beurteilungskriterien
- Die Wirkung der einzelnen Projekte auf den öffentlichen Raum bezüglich Volumen, Massstäblichkeit und architektonischer Erscheinung.
- Aussenraumgestaltung.
- Städtebauliche Einbindung.
- Abweichung von Typologien in bestehender Bebauung.
- Besondere Sicht- und Einsehbarkeit.
- Auffällige Formensprache.