Für Baubegehren in Riehen ist das kantonale Bau- und Gastgewerbeinspektorat zuständig. Es koordiniert das Baubewilligungsverfahren sowie die baupolizeilichen Kontrollen bis hin zur Bauvollendung. Die Bauentscheide fällt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat.
Baubegehren müssen beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat in Basel-Stadt eingereicht werden. Innerhalb des Verfahrens nehmen der Gemeinderat, die Ortsbildkommission und die Fachstellen der Gemeindeverwaltung zu den eingereichten Baubegehren Stellung.
Auf der Webseite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats finden Sie Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den zuständigen Mitarbeitern und den entsprechenden Gebühren. Zudem können Sie dort die entsprechenden Formulare für ein Begehren herunterladen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungs- oder Meldepflicht einzelner Bauvorhaben gibt Ihnen das Bau- und Gastgewerbeinspektorat gerne Auskunft.
Hinweise zum Baubewilligungsverfahren erhalten Sie zudem in der kantonalen Bau- und Planungsverordnung sowie in den Ausführungsbestimmungen zur Verordnung.
- 730.110 Bau- und Planungsverordnung (BPV) vom 19. Dezember 2000
- 730.115 Ausführungsbestimmungen (ABPV) vom 15. Januar 2009
Diese Gesetzesgrundlagen können im Internet abgerufen werden unter Gesetzessammlung Kanton Basel-Stadt.