Anstellungsbedingungen

Arbeitszeit 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten ihre Arbeitszeit grundsätzlich auf der Basis einer Jahresarbeitszeit.
Die wöchentliche Soll-Arbeitszeit beträgt bei einem Vollzeitpensum wöchentlich 41 Stunden und 30 Minuten. 

Ein Teil der Arbeitszeit kann im Homeoffice geleistet werden. Dabei werden die betrieblichen Anforderungen berücksichtigt. 

Arbeitszeit (für Lehrpersonen)
Im Schulbereich wird die Arbeitszeit in Lektionen gezählt. Im Kindergartenbereich 32 Lektionen und im Primarschulbereich 28 Lektionen (100%-Pensum).

Probezeit
Die ersten drei Monate des unbefristeten Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. In Schlüsselfunktionen sind es sechs Monate.
Lehrpersonen sind die ersten beiden Jahre befristet angestellt.  Anschliessend erfolgt aufgrund jährlicher Standortbestimmungen die Überführung in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis.

Ferien für Angestellte der Gemeindeverwaltung
25 Arbeitstage. Ab dem 55. Altersjahr erhöht sich der Ferienanspruch jährlich um einen Tag bis auf 30 Tage.

Familienzulagen (gesetzlicher Beitrag)
Der Anspruch auf Familienzulagen richtet sich nach dem kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Kinderzulage, CHF 275.- / Ausbildungszulage, CHF 325.-).

Unterhaltszulagen (freiwilliger Beitrag des AG)
Ein Anspruch der Mitarbeitenden auf eine pauschale und altersabhängige Unterhaltszulage gemäss § 22 Abs. 1 der Lohnordnung entsteht mit dem Anspruch auf Familienzulagen gemäss Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Familienzulagengesetz, EG FamZG ) vom 4. Juni 2008.

Pauschale Unterhaltszulage
Bei einer zu unterstützenden Person: CHF 401.00/Mt.
Bei zwei zu unterstützenden Personen: CHF 451.00/Mt.
Bei drei zu unterstützenden Personen: CHF 487.00/Mt.
bei vier oder mehr zu unterstützenden Personen: CHF 509.00/Mt. 

Altersabhängige Unterhaltszulage
Unter 16 Jahre: CHF 39.-/pro Kind, über 16 Jahre: CHF 73.-/pro Kind.

Ab einem 50%-Pensum der Anspruchsberechtigten wird eine ganze pauschale Unterhaltszulage ausgerichtet. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze für eine ganze Zulage bei einem Beschäftigungsgrad von 25%.

Bei den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem kleineren Pensum als 50% entspricht die Höhe der pauschalen Unterhaltszulage dem effektiven Beschäftigungsgrad.

Fort- und Weiterbildungen
Die Gemeindeverwaltung fördert die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Die Kosten werden anteilig übernommen, wenn Weiterbildungskurse im Interesse der Arbeitgeberin besucht werden. 

Pensionskasse
Die Gemeindeverwaltung Riehen ist der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) angeschlossen und beteiligt sich mit einem überdurchschnittlichen Arbeitgeberinnen-Beitrag.

Vergünstigungen

  • REKA-Card mit 20% Rabatt.
  • Überdachte Velo-Abstellplätze. 
  • Angestelltenparkkarte (CHF 50.-/Jahr) für Mitarbeitende mit einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr. Mit dieser Karte kann in der blauen Zone in Riehen zeitlich unbeschränkt parkiert werden.
  • Ausrangierte Hardware wird intern zu günstigen Konditionen verkauft.
  • Ausleihbare Gästekarte für Gratiseintritt in die Fondation Beyeler für zwei Personen.
  • Gratiseintritt ins Hallenbad Wasserstelzen.
  • Für Konten bei der BKB gelten Vorzugskonditionen, ebenso im Geschäft Mobile Zone.

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