Anwohnerparkkarte
Eine Anwohnerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone in Riehen. Anwohner und ansässige Geschäftsbetriebe können für jeden auf ihren Namen und ihre Adresse in Riehen eingelösten leichten Motorwagen eine Anwohnerparkkarte erwerben. Eine Anwohnerparkkarte kann online bestellt oder direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle in Basel erworben werden.
Die Anwohnerparkkarte wird auf das Kontrollschild des Fahrzeugs ausgestellt und ist während fünf Jahren gültig. Der Beginn kann frei gewählt werden. Die Gebühr beträgt CHF 40.00 für 5 Jahre. Parkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.
Angestelltenparkkarte
Eine Angestelltenparkkarte berechtigt Auswärtige, welche in Riehen arbeiten, zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der blauen Zone in Riehen. In Riehen ansässige Firmen können eine kontrollschildgebundene Angestelltenparkkarte für Mitarbeitende ihres Betriebs erwerben. Das Gesuch kann durch den Arbeitgeber online bei der Motorfahrzeugkontrolle beantragt werden. Die Angestelltenparkkarte ist während eines Jahres gültig. Der Beginn kann frei gewählt werden. Die Gebühr beträgt CHF 50.00 pro Jahr.
Besucherparkkarte
Die Besucherparkkarte berechtigt zum Parkieren in den Blauen Zonen in Basel und Riehen. Es kann zwischen einer Halbtagesparkkarte (08:00 bis 13:00 Uhr oder 12:00 bis 19:00 Uhr) und einer Tagesparkkarte (08:00 bis 19:00 Uhr) gewählt werden. Der Preis der Halbtageskarte beträgt CHF 12.00, die Gebühr für die Tagesparkkarte beträgt CHF 20.00. Besucherparkarten können
über die ParkSmart-App,
an jedem TNW-Billettautomaten
(ohne Vergünstigung der ersten 12 Bewilligungen)
im Kanton Basel-Stadt
oder bei der
Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
am Schalter vor Ort gegen direkten Entgelt bezogen werden.
Pro Fahrzeug können pro Kalenderjahr bis zu 12 kontrollschildgebundene Besucherparkkarten zum halben Preis bezogen werden. Die kontrollschildgebundenen Besucherparkkarten können bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
am Schalter vor Ort gegen direkten Entgelt bezogen werden.
Sie gelten für das ausgedruckte Kontrollschild. Neu können diese auch über die neue ParkingAPP „ParkSmartBasel" bezogen werden.