Mehr Wohnqualität im unmittelbaren Wohnumfeld, den Strassenraum als Spiel- und Aufenthaltsbereich für die Quartierbevölkerung erlebbar machen und Schulwege sicherer gestalten, dies sind die Ziele von Begegnungszonen in Wohngebieten.
In der Begegnungszone gilt Tempo 20. Fussgänger haben gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden – auch Velofahrenden – Vortritt, dürfen diese aber nicht unnötig behindern. Parkieren ist dort erlaubt, wo es durch Markierung oder Signale gekennzeichnet ist.
Die Initiative für eine Begegnungszone muss (ausser bei Schulen und Kindergärten) von der Anwohnerschaft ausgehen. Wichtig für die Umgestaltung einer Strasse in eine Begegnungszone ist, dass die Mehrheit der Anwohnenden dies auch tatsächlich wünscht. Zudem sollte die Planung, Realisierung und der Betrieb in einem partizipativen Prozess erfolgen.
Neue Anträge für Begegnungszonen werden laufend von der Gemeinde Riehen entgegengenommen, geprüft und bearbeitet.
Weitergehende Informationen findet sich im «Konzept der Begegnungszonen»
Voraussetzungen
Folgende Kriterien helfen, die Eignung einer Strasse als Begegnungszone abzuschätzen:
- Nebenstrasse (rechtliche Anforderung)
- Wenig Verkehr
- Kein öffentlicher Verkehr
- Angrenzend an Strasse(n) mit Tempo 30
Damit eine Strasse als Begegnungszone geeignet ist, müssen nicht zwingend alle oben erwähnten Kriterien erfüllt sein.
Eine Begegnungszone wird mit Torelementen mit dem Signal «Begegnungszone» umfasst und – auf Wunsch der Anwohner – mit Sitzelementen und Pflanztrögen bestückt. Im Normalfall werden keine baulichen Massnahmen ausgeführt. Somit ermöglichen Begegnungszonen eine kostengünstige Aufwertung des Wohnumfelds.