Die Gemeinde ist für die Sozialhilfe und zur Ausrichtung von individuellen Beiträgen zuständig. Die soziale Sicherheit wird in der Schweiz durch mehrere eidgenössische Versicherungen gewährleistet. Diese werden ergänzt durch soziale Beiträge der Kantone. Für spezifische Beratungsbedürfnisse stehen zudem Fachstellen im Kanton Basel-Stadt zur Verfügung.
Die Gemeinde ist zuständig für die Sozialhilfe für bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner Riehens. Sie gewährt für diese Personen nebst der wirtschaftlichen Hilfe nach Massgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes auch eine unentgeltliche Beratung. Die Sozialdienste im Rauracherzentrum beraten im Auftrag der Gemeinden alle Einwohnerinnen und Einwohnern von Riehen und Bettingen kostenlos und unabhängig der Konfession. Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann die Gemeinde auch mit Beiträgen und Ermässigungen weiterhelfen.
Das Amt für Sozialbeiträge des Kantons Basel-Stadt ist zuständig für die Ausrichtung von kantonalen Ergänzungsleistungen und kommunalen Beihilfen. Im Kanton Basel-Stadt bieten zudem zahlreiche Organisationen Beratungen an. Unter www.sozialesbasel.ch führt der Kanton Basel-Stadt, die GGG beider Basel und die Christoph Merian Stiftung ein elektronisches Verzeichnis von über 735 sozialen Institutionen und deren Angeboten im Kanton Basel-Stadt.