Die Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt ist auch für Einwohnerinnen und Einwohner Riehens verantwortlich für die Anspruchsabklärung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Die gesamte unselbstständig erwerbende Bevölkerung der Schweiz ist obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Bundesgesetz über die AHV. Der Verdienst ist bei der Arbeitslosenversicherung versichert, wenn er durchschnittlich 500 Franken im Monat erreicht. Nicht versichert sind selbstständig erwerbende Personen.
Falls Sie eine Kündigung erhalten haben oder selber gekündigt haben, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden (Utengasse 36, Basel oder Hochstrasse 37, Basel). Dort erhalten Sie die nötigen Formulare und werden über das weitere Vorgehen informiert. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit.
Damit für Sie keine Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung entstehen, müssen Sie bereits während der Kündigungsfrist eine neue Stelle suchen. Diese Arbeitsbemühungen müssen Sie im ersten Beratungsgespräch im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anhand von Bewerbungsschreiben, Stelleninseraten, Absagebriefen etc. belegen. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt ist auch für Einwohnerinnen und Einwohner Riehens verantwortlich für die Anspruchsabklärung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Dazu gehören die Arbeitslosenentschädigung, die Insolvenzentschädigung, die Schlechtwetterentschädigung und die Kurzarbeitsentschädigung.