Die
Sozialhilfe dient der materiellen Existenzsicherung, ist gesetzlich verankert
und wird mittels rekursfähigen Verfügungen zugesprochen oder abgelehnt. Sie unterliegt
dem Subsidiaritätsprinzip, d. h. es müssen sämtliche vorgelagerten Leistungen
ausgeschöpft und liquides Vermögen aufgebraucht sein.
Die
berufliche Integration gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Sozialhilfe. KlientIinnen
und Klienten der Sozialhilfe werden unter anderem im Arbeitsintegrationsprogramm
(AIP) beschäftigt und auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereitet.
Für Personen ohne
Sozialhilfeanspruch wird die Sozialberatung durch Comito Sozialberatung AG im
Rauracherzentrum gewährleistet.
Öffnungszeiten der Sozialhilfe:
Schalter:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr.
Dienstag geschlossen.
Telefon:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr.
Dienstag geschlossen.