Sozialhilfe Riehen

Die Sozialhilfe dient der materiellen Existenzsicherung, ist gesetzlich verankert und wird mittels rekursfähigen Verfügungen zugesprochen oder abgelehnt. Sie unterliegt dem Subsidiaritätsprinzip, d. h. es müssen sämtliche vorgelagerten Leistungen ausgeschöpft und liquides Vermögen aufgebraucht sein. 

Die berufliche Integration gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Sozialhilfe. KlientIinnen und Klienten der Sozialhilfe werden unter anderem im Arbeitsintegrationsprogramm (AIP) beschäftigt und auf den 1. Arbeitsmarkt vorbereitet.

Für Personen ohne Sozialhilfeanspruch wird die Sozialberatung durch Comito Sozialberatung AG im Rauracherzentrum gewährleistet.

Öffnungszeiten der Sozialhilfe:
Schalter:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr.
Dienstag geschlossen.

Telefon:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr.
Montag, Mittwoch und Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr.
Dienstag geschlossen.

Wettsteinstrasse 1
4125 Riehen
061 646 81 30

E-Mail
Sayer Simon
Fröhlich Milena
König Céline
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Massaro Carmen
Richterich Cornelia
Sinclair Helen
Tolic Ana
Villoz Christian
Arbeitsintegrationsprogramm
Ermässigungen und Beiträge der Gemeinde
Sozialhilfe

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