Adressauskünfte
Adressauskünfte beinhalten aus Datenschutzgründen nur:
Name, Vorname und die uns zuletzt bekannte Adresse
Adressauskünfte bei Adresssperren
Adressauskünfte bei Personen mit einer Adresssperre sind online nicht verfügbar. Diese Anfragen benötigen einen Interessensnachweis und sind mit folgenden Angaben/Dokumenten zu belegen:
Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift, offene Rechnung usw.).
Zusätzlich wird ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis, Führerausweis) von der beantragenden Person benötigt.