Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulreglement)

16. Dez 2021

Änderung vom 14. Dezember 2021

Der Gemeinderat Riehen

beschliesst:

I. Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen (Schulreglement) vom 16. Juni 2009 [1]) (Stand 1. August 2021) wird wie folgt geändert:

§  10 Abs. 1 (geändert)

1 Jeder Schulrat setzt sich wie folgt zusammen:

a) eine schulexterne Präsidentin oder ein schulexterner Präsident;

b) drei bis sechs schulexterne Mitglieder:

 – ein oder zwei vom Elternrat gewählte Elterndelegierte, deren Kinder die betreffende Schule besuchen;

  – zwei oder drei an Schulfragen interessierte Personen;

  – eine Delegierte oder ein Delegierter der Gemeindeversammlung Bettingen bzw. der zuständigen Sachkommission des Einwohnerrats Riehen, sofern diese eine Delegation vornehmen;

c) zwei schulinterne Mitglieder:

  – eine Vertretung der Schulleitung;

  – eine Vertretung der Lehrpersonen.

§  10a

Aufgehoben.

§  10c (neu)

Richtlinie zu den Aufgaben der Schulräte

1 Die zuständige Abteilungsleitung erlässt eine Weisung betreffend Sitzungen des Schulrats, Vermittlungsverfahren und Unterrichtsbesuche.

§  11

Aufgehoben.

§  12 Abs. 1 (geändert)

1 Auf schriftliches Begehren eines oder mehrerer Mitglieder eines Schulrats oder des Schulausschusses kann der zuständige Gemeinderat die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die schulexternen Mitglieder aus dem Amt entlassen. Davon ausgenommen sind die Delegierten der zuständigen Sachkommission des Einwohnerrats.

 

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

 

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

 

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung ist zu publizieren; sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Die Generalsekretärin: Sandra Tessarini

 

[1])   RiE 411.610

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