Reglement über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen (Lohnreglement, RiE 164.110) vom 9. Dezember 2008 / Änderung

10. Dez 2021

Reglement über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen
(Lohnreglement)

Änderung vom 7. Dezember 2021

Der Gemeinderat Riehen

beschliesst:

I. Reglement über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen (Lohnreglement) vom 9. Dezember 2008 [1]) (Stand 1. Januar 2020) wird wie folgt geändert:

§  40 Abs. 1 (geändert)

1 Der Gemeinderat konstituiert gemäss § 33 Lohnordnung den Beirat in Lohnsachen, in welchem beide Geschlechter ausgeglichen vertreten sein sollen.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung ist zu publizieren; sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Die Generalsekretärin: Sandra Tessarini

[1])   RiE 164.110

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