16. Jan 2025
Nach dem Rückweisungsentscheid des Einwohnerrats vom 18. Dezember 2024 legt der Gemeinderat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2025 bis 2028 überarbeitet vor. Im AFP 2025 bis 2028 sind nun die Anträge des Gemeinderats im Zusammenhang mit den sogenannten Sofortmassnahmen mit dem Ziel der Ausgabenkürzung integriert. Der Gemeinderat beantragt damit dem Einwohnerrat, die Budgetkredite im Umfang von 150,7 Mio. Franken sowie das Ergebnis der Erfolgsrechnung 2025 mit einem Defizit von -17,91 Mio. Franken zu genehmigen.
Der Einwohnerrat hat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024 den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) für die Jahre 2025 bis 2028 zurückgewiesen und dem Gemeinderat den Auftrag zur Überarbeitung erteilt. Der Gemeinderat legt heute ein bereinigtes Dokument mit den zahlenmässig verarbeiteten Sofortmassnahmen in der Höhe von rund 4 Mio. Franken vor. Die Anpassungen sind im neuen AFP-Dokument nachgeführt.
Des Weiteren wurden die Entscheide des Gemeinderats vom Dezember 2024 betreffend Verzicht auf den Teuerungsausgleich für die Mitarbeitenden der Gemeinde im Budget (Entlastung Personalkosten um CHF 810'000) sowie betreffend Reduktion des Vergütungszinses für vorausbezahlte Steuern um ein halbes Prozent im AFP abgebildet. Der Vergütungszins beträgt im Jahr 2025 neu 1,5 % statt bisher 2,0 %, womit das budgetierte Gesamtergebnis nochmals um CHF 200'000 verbessert wird.
Diese Anpassungen führen zu einem Total der nachgeführten Budgetkredite in der Höhe von CHF 150'666'294. Das aus den Budgetkrediten abgeleitete Gesamtergebnis zeigt neu einen Aufwandüberschuss in der Höhe von CHF -17'916'072.
Ausgeglichener Finanzhaushalt notwendig
Der Gemeinderat erachtet die Planung eines Defizits für die folgenden Jahre als tragbar. Durch die Einnahmenüberschüsse aus den vergangenen Jahren konnten Reserven gebildet werden, welche die Defizite für einige Jahre aufzufangen vermögen.
Dennoch besteht unmittelbar Handlungsbedarf, da der Finanzhaushalt gemäss Finanzstrategie der Gemeinde Riehen langfristig ausgeglichen sein soll, um den eigenen Spielraum zu erhalten. Die mit der ersten Fassung des AFP 2025 bis 2028 vom Gemeinderat angekündigten Sofortmassnahmen sollen bereits im Jahr 2025 greifen.
Als nächsten Schritt wird der Gemeinderat im Frühling 2025 ein Paket von finanzpolitischen Massnahmen präsentieren. Ausserdem steht die Aufgabenüberprüfung an, die der Gemeinderat im Jahr 2025 vorbereiten und im Jahr 2026 flächendeckend über die ganze Gemeindeverwaltung hinweg durchführen wird. Mit diesen Massnahmen will der Gemeinderat mittelfristig zu einem ausgeglichenen Finanzhaushalt zurückkehren.
Handlungsfähigkeit ist gewährleistet
Gemäss geltender Finanzhaushaltsordnung tätigt der Gemeinderat seit dem 1. Januar 2025 lediglich die für die Verwaltungstätigkeit unumgänglichen Ausgaben. Gesetzliche und bestehende vertragliche Verpflichtungen werden wahrgenommen, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde ist sichergestellt.
Bei neuen oder aufschiebbaren sowie nicht unmittelbar notwendigen Ausgaben und Anschaffungen kann es vorübergehend zu Einschränkungen kommen, bis der Einwohnerrat das Budget verabschiedet hat.
Riehen, 16. Januar 2025
Weitere Auskünfte erteilen:
Christine Kaufmann, Gemeindepräsidentin, Tel. 061 646 82 40
Patrick Huber, Gemeinderat, Tel. 079 280 21 71
Jens van der Meer, Verwaltungsleiter, Tel. 061 646 82 45