Blechdosen und Aluminiumverpackungen
An zwölf Standorten finden Sie Sammelstellen für Alu und Stahlblech.
Stahlblechdosen kurz ausspülen und Papier entfernen. Konservendosen nicht der Altmetallabfuhr mitgeben.
Batterien und Knopfzellen aus Radios, Fotoapparaten, Armbanduhren und Spielzeug an den Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte zurückgeben. Autobatterien und Akkus nimmt der Fachhandel gratis zurück.
Batterien nie in den Kehricht werfen.
Elektrohaushaltgeräte Staubsauger, Bügeleisen, Waschmaschinen, Mixer, Haarföhn, Kühlgeräte, Boiler
Kommunikations- und Büroelektronik Telefone, Computer, Rechner, Bildschirme, Drucker und Zubehör
Unterhaltungselektronik Fernseher, Radios, CDs
Ausgediente Geräte müssen nicht dorthin zurückgebracht werden, wo sie gekauft worden sind. Jedes Geschäft nimmt alle Geräte aller Marken zurück, welche branchentypisch und mit dem eigenen Sortiment vergleichbar sind.
Entsorgen Sie Flaschen getrennt nach Farben, ohne Korken und Verschlüsse, ohne Flaschenkörbe aus Bast oder Plastik.
An zwölf Standorten finden Sie Sammelstellen für Glas.
Nicht in den Sammelcontainer gehören:
Keramik, Glühbirnen, Fensterglas, Spiegel, feuerfeste Gläser und vor allem PET-Flaschen. Sie können bei den Glassammelstellen nicht wiederverwertet werden.
Nicht in das Grüngut mischen Plastiksäcke, Verpackungen von Lebensmitteln, verpackte Lebensmittel, Tee- und Kaffeekapseln, Medikamente, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Farben und Lacke, Lösungsmittel, Zigaretten und Aschenbecherinhalte, Glas, PET, Textilien, Metall und Alu, Papier, Karton, Kies, Steine, Sand, Erde, Mineralöle, Batterien, Asche, Wischgut und Staubsaugersäcke, Schlachtabfälle und Tierkadaver, Pflanztöpfe und/oder -schalen, Blumen mit Stützdraht, Düngemittel und Düngersäcke, Katzenstreu, Haare aus Coiffeursalons.
Stellen Sie das Grüngut in Normcontainern oder als Astbündel bereit. Äste mit maximal 10 cm Durchmesser auf 1,5 m kürzen und mit einer Naturschnur bündeln. Kleine Biokübel, Bags und Eimer werden nicht geleert.
Es kann nur 1 Container pro Hausnummer (140 L, 240 L, 800 L) geleert werden. Grössere Mengen müssen gegen Bezahlung durch Gartenbau- oder Transportfirmen abgeführt werden.
Verkaufsstellen von Containern
Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Wegwerfpackungen, Kunststoffe, verschmutztes Material, schmutziges Papier, Verbundverpackungen, Holz, Windeln, Katzenstreu.
Inertstoffe sind nicht brennbare Materialien wie Bauschutt, Erde, Steine, Sand, Kies, Tontöpfe, Backsteine, Keramik, Fensterglas, Geschirr. Sie werden im Recyclingpark separat gesammelt und in einer Deoponie entsorgt.
CHF 5.00 pro 1 Kilo
Leuchtstoffröhren, Entladungslampen und Stromsparlampen
Rückgabe an Verkäufer
Nicht zerbrechen, da sie giftige Gase enthalten können!
Alle Arten von Metall bis 1,5 m und maximal 30 kg
Gestelle, Velos, Wäscheständer, Pfannen
Keine Heizkessel, Rasenmäher, Kochherde, Waschmaschinen und Elektrogeräte.
Blechdosen und Aluminiumverpackungen bitte zu den Sammelstellen bringen.
Gebührenfreie Rückgabe bei Garagen und Verkaufsstellen.
Kann als Sonderabfall auch beim Recyclingpark entsorgt werden.
Öl darf nicht in die Kanalisation gelangen!
Papier Sauberes Papier ohne Kunststoffbeschichtung gebündelt oder in Containern bereitstellen: Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Bücherseiten ohne Einband und Telefonbücher. Mit Zeitungen gefüllte Tragtaschen werden mitgenommen, sofern diese gut verschnürt sind. Geschredderte Akten werden nicht mitgenommen.
Karton Alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen aus Haushalten, wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons, stellen Sie gebündelt oder im Container bereit. Verschmutzter Karton (zum Beispiel Pizzaschachteln) und beschichteter Karton gehören in den Kehricht. Keine Tetrapaks für Milch, Eistee, Fruchtsaft.
Sofern Karton und Papier in Containern gesammelt werden, können sie gemischt und unverschnürt bereitgestellt werden. Papier und Karton, welche gebündelt bereitgestellt werden, dürfen nicht gemischt
werden.
Verkaufsstellen von Containern
Filialen von Coop und Migros sammeln PE-Flaschen für Wasch- und Reinigungsmittel, Shampoo, Duschgel, Essig, Öl und Saucen sowie PE-Flaschen für Milch und Rahm. PE-Flaschen können auch beim Recyclingpark vom Werkhof und dem Otto Wenk-Platz abgegeben werden.
PET-Getränkeflaschen werden zur Verkaufsstelle zurückgebracht und gehören nicht in die Glassammelcontainer. PET-Getränkeflaschen können auch beim Recyclingpark vom Werkhof und dem Otto Wenk-Platz abgegeben werden.
Nicht in die PET-Sammlung gehören:
Flaschen für Öl, Essig, Reinigungsmittel, verunreinigte PET-Flaschen oder Flaschen aus anderen Kunststoffen. Verpackungen aus PET und Milchpackungen (Tetrapak) aus Karton gehören in den Kehricht.
Kleinstmengen aus privaten Haushalten bis zu viermal 3 kg pro Haushalt und Jahr gebührenfrei im Recyclingpark abgeben. Ab 3 kg wird eine Gebühr von CHF 7.00 pro Kilo erhoben. Hersteller und Handel sind ebenfalls zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
Als Sonderabfälle gelten Produkte mit Gefahrensymbolen wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Leime, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Labor- und Fotochemikalien, Reinigungs- und Pflegemittel. Problematische Produkte möglichst vermeiden oder wenigstens sparsam verwenden. Wenn immer möglich umweltverträgliche Alternativen wählen.
Sonderabfälle nicht in den Kehricht geben, nie ins WC oder ins Lavabo schütten!
Gehen Sie mit Sonderabfall vorsichtig um. Vermischen Sie keine Produkte, es können chemische Reaktionen auftreten. Sorgen Sie für trockene und sichere Lagerung
Bei Vergiftungsunfällen und Vergiftungsverdacht 24 h-Notfallnummer: Telefon 145
Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum www.toxi.ch
Speiseöl bis max. 1 Liter auslaufsicher verpackt im Kehrichtsack (gebührenpflichtig) entsorgen. Grössere Mengen im Recyclingpark entsorgen.
Saucenreste können auch der Grünabfuhr mitgegeben werden.
Sperrgut ist brennbarer Abfall, der wegen seiner Grösse in keinem Kehrichtsack Platz hat. Altmetall und Steinbrocken werden nicht mitgenommen.
Bringen Sie Sperrgutkleber auf dem Sperrgut an oder auf den handlich verschnürten Bündeln. Maximale Abmessung von Sperrgutgegenständen: 2 × 1 × 0,5 m. Sperrgut wird wöchentlich zusammen mit dem
Hauskehricht abgeholt. Die Zeiten der Abfuhrtour können variieren. Stellen Sie das Sperrgut frühestens am Vorabend, spätestens um 7:00 Uhr des Abfuhrtages vor Ihre Liegenschaft oder zu Ihrem Sammelplatz.
Gebührenmarken
CHF 8.50 Gegenstände bis 15 kg: 1 Sperrgutkleber
CHF 17.00 Gegenstände bis 30 kg: 2 Sperrgutkleber
Verkaufsstellen für Gebührenmarken
Gut erhaltene Kleider und Schuhe
Sammelsäcke werden im Voraus an alle Adressen verteilt.
Das Sammeldatum steht auf den Sammelsäcken. Diese werden von privaten Sammelorganisationen mehrmals jährlich eingesammelt.
Tierkadaver sind zur Tierkörpersammelstelle zu bringen.
Tierkörpersammelstelle, Hagenaustrasse 35, 4056 Basel
Telefon 061 267 58 52
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 13:00 – 16:00 Uhr und Do 13:00 – 15:00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten können die Tiere in Plastiksäcken im Kleinkühlhaus vor der Tierkörpersammelstelle deponiert werden.
Privatpersonen dürfen Kleintiere bis Taubengrösse via Kehrichtsack entsorgen.
Tote Tiere bis 10 kg dürfen auf dem eigenen Grundstück begraben werden.