Richtplan und Teilrichtpläne (kommunal)

09. Jul 2021

Richt- und Teilrichtpläne sind strategische Planungsinstrumente und zeigen die angestrebte räumliche Entwicklung für die nächsten 20 Jahre auf. Sie zielen auf eine Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten (Siedlung, Landschaft, Verkehr, etc.) ab.

Die aufgeführten Richt- und Teilrichtpläne bilden die Grundlage für die kommunale Nutzungsplanung (Zonenplan) der Gemeinde Riehen. Neben den kommunalen Richtplänen gibt es dieses Planungsinstrument auch auf kantonaler Ebene (Kantonaler Richtplan Basel-Stadt). Im Gegensatz zum grundeigentümerverbindlichen Zonenplan sind die Richtpläne lediglich behördenverbindlich.

Kommunaler Richtplan August 2003

Die Entwicklung in 5 Bildern

Der kommunale Richtplan basiert auf dem Riehener Leitbild „Das grosse grüne Dorf“ und befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs- und Landschaftsräume. Mit ihm wird angestrebt, die Siedlungs- und Landschaftsentwicklung, die Verkehrsbedürfnisse sowie den Natur- und Umweltschutz unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten aufeinander abzustimmen.

Im Jahr 2005 hat der Regierungsrat eine Genehmigung des 2003 vom Gemeinderat erlassenen kommunalen Richtplans abgelehnt, da es noch ungeklärte Fragen zwischen dem Kanton und der Gemeinde bezüglich des Moostals gab. Mittlerweile sind diese Differenzen ausgeräumt und der Regierungsrat hat den kommunalen Richtplan nach einer Bereinigung vollumfänglich genehmigt. Diese Genehmigung bedeutet, dass er für die Gemeinde Riehen und für die kantonalen Behörden verbindlich ist.

Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum

Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum

Der Entwicklungsrichtplan zeigt auf, wie sich das Dorfzentrum in Zukunft entwickeln soll. Der für die Gemeindeverwaltung verbindliche Entwicklungsrichtplan bildet die Grundlage für weitere Planungen und Projekte im Dorfzentrum von Riehen. Im Wesentlichen werden attraktivere Fussgängerbereiche sowie eine massvolle Verdichtung insbesondere bei der S-Bahn-Haltestelle angestrebt.

Der Plan konkretisiert die Zielsetzungen aus dem Leitbild der Gemeinde Riehen und dem kantonalen und kommunalen Richtplan. Ein Parkleitsystem soll das Auffinden von Parkplätzen erleichtern und den Suchverkehr reduzieren. Mittelfristig ist die Realisierung von zentrumsnahen, unterirdischen Parkplätzen vorgesehen, welche eine Voraussetzung für die Erweiterung der Fussgängerzone sind. Weiter sind u. a. ein verbesserter Zugang von der S-Bahn-Haltestelle ins Dorfzentrum, eine kleinteilige Bebauung für das Areal Weissenbergerhaus, die Aufwertung des Singeisenhofs und eine kleinteilige Wohnbebauung am nördlichen Rand des Dorfkerns geplant. Die konkreten Projekte werden je nach Zuständigkeit dem Einwohnerrat als referendumsfähige Vorlagen zum Beschluss unterbreitet. Der Entwicklungsrichtplan ist nicht als abschliessende Planung zu verstehen, sondern zeigt, in welche Richtung sich das Dorfzentrum in den nächsten 10 bis 15 Jahren weiterentwickeln soll.

Der Gemeinderat hat am 7. Dezember 2010 den Entwicklungsrichtplan Dorfzentrum erlassen. In der Einwohnerratssitzung vom 23. Februar 2011 wurde dem Einwohnerrat die Planung zu Kenntnisnahme vorgelegt und im Mai 2011 vom Regierungsrat genehmigt.

Quartierentwicklungsrichtplan Lörracherstrasse

Lörracherstrasse, Tramwendeschlaufe

Für das Gebiet an der Lörracherstrasse wurde im Jahr 2009/2010 eine Quartierentwicklungsplanung erarbeitet. Die Planung zeigt mit einem langfristigen Horizont die Entwicklungsrichtung für das Wohngebiet an der Lörracherstrasse auf. Es sollen vor allem vorhandene Qualitäten und das Image des Quartiers gestärkt werden.

Für die Themen Siedlung, Verkehr und Umwelt werden konkrete Massnahmen vorgeschlagen, die das Quartier deutlich attraktiver machen können. In den Jahren 2009 und 2010 hat die Planung das zweistufige Mitwirkungsverfahren durchlaufen und am 1. März 2011 wurde sie vom Gemeinderat beschlossen.

Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat am 25. Oktober 2011 wurde die Planung auch für die kantonalen Behörden verbindlich.

Die Umgestaltung der Kantonsstrasse Lörracherstrasse erfolgte in einem separaten Verfahren unter der Leitung des Kantons. Die darin vorgesehenen Massnahmen verbessern ebenfalls den Fuss- und Veloverkehr und tragen zu einer Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität bei.

Die neugestaltete Lörracherstrasse konnte 2019 eingeweiht werden.

Kontakte:

Olloz Sebastian
Bereichsleiter Ortsplanung, Umwelt und Landwirtschaft
Telefon: 061 646 82 59

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen