21. Nov 2024
Die Gebühren der Einwohnerdienste, die sogenannten Kanzleigebühren, werden in Riehen moderat angepasst. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Dabei findet eine Angleichung an die beiden anderen Gemeinden im Kanton statt. Nach 30 Jahren wurde das entsprechende Gebührenreglement überarbeitet. Die neuen Preise gelten ab 1. Januar 2025.
Die Preise verstehen sich als Aufwandsentschädigung, die Kostenrechnung ist nicht gewinnorientiert. Teils gibt es bei gewissen Dienstleistungen neu einen Familienrabatt: So können Wohnsitzbescheinigungen sowohl individuell für CHF 20, aber auch pro Haushalt beantragt werden. Die Kosten pro Haushalt belaufen sich auf CHF 50. Abmeldungen für Einzelpersonen waren bislang gratis und werden neu mit CHF 20 in Rechnung gestellt. Auch hier gilt der Familienrabatt. Auf die Kosten für die Erstellung einer ID haben die Einwohnerdienste keinen Einfluss, sie werden vom Bund vorgegeben.
Engere Abstimmung
Ziel der
Überarbeitung des Reglements für die Erhebung von Kanzleigebühren ist eine
Vereinheitlichung der Preise im Kanton. Das Einwohneramt Basel, die
Einwohnerdienste Bettingen sowie das Kundenzentrum Riehen stehen hier in engem
Austausch. Das bisherige Reglement, datiert vom 1. November 1994, tritt mit dem
neuen Reglement ausser Kraft.
Riehen, 21. November 2024
Weitere Auskünfte erteilt:
Jason Meier, Bereichsleiter Kundenzentrum, Tel. 061
646 82 17