Sofortmassnahmen nach Rückweisung des Aufgaben- und Finanzplans 2025 - 2028

19. Dez 2024

Der Einwohnerrat hat den Riehener AFP 2025 - 2028 zurückgewiesen. Der Einwohnerrat ist damit dem Rückweisungsantrag der Finanzkommission gefolgt. Die Verwaltung leitet nun entsprechende Massnahmen zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung und der Handlungsfähigkeit im Jahr 2025 ein.

Der Gemeinderat nahm am Mittwochabend den Entscheid des Einwohnerrates mit der Zurückweisung des Aufgaben- und Finanzplans 2025 - 2028 (AFP) zur Kenntnis und reagiert in der Folge mit den erforderlichen Massnahmen.

Gemeinde sichert Leistungen zu
Im Vordergrund der Sofortmassnahmen seitens Gemeinde steht die Zusicherung, sämtliche unumgänglichen Ausgaben und Dienstleistungen für die Bevölkerung im Jahr 2025 weiterhin zu gewährleisten. Getätigt werden in diesem Sinne alle notwendigen und gesetzlich sowie vertraglichen Ausgaben, um die Lebensqualität der Riehener Bevölkerung zu sichern. Grundlage dafür bildet § 5 Abs. 2 der Finanzhaushaltordnung, welche den Gemeinderat ermächtigt, auch ohne bewilligte Budgetkredite die unumgänglichen Ausgaben zu tätigen.

Verzichtet hingegen wird bis zur Bewilligung der Budgetkredite auf finanzielle Ausgaben, die nicht aufgrund eines Rechtssatzes, Beschlusses, Vertrags oder Gerichtsentscheids getätigt werden müssen.

Die Abteilungen der Verwaltung werden entsprechend ihrer Zuständigkeit individuell mit ihren Partnern in Kontakt treten und das weitere Vorgehen klären.

Riehen, 18. Dezember 2024

Weitere Auskünfte erteilen:
Christine Kaufmann, Gemeindepräsidentin, Tel. 076 465 82 40
Jens van der Meer, Verwaltungsleiter, Tel. 061 646 82 45

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