22. Nov 2024

Nach den heftigen Schneefällen sind die Riehener Werkdienste, ihrem Auftrag entsprechend, mit der Räumung von Strassen, Wegen und Treppen beschäftigt. Aufgrund der Schneelast auf den Bäumen können Kronenteile und Äste spontan abbrechen. Von Waldbesuchen wird daher abgeraten. Auch beim Besuch von Parkanlagen ist entsprechende Vorsicht geboten.
Liegenschaftseigentümer sind verpflichtet, auf den angrenzenden Trottoirs und Strassen die Schneeräumung gemäss Reglement vorzunehmen. Die geräumten Flächen können mit Splitt aus den vorhandenen Splittoxen abgestreut werden. Äste, welche ins Strassenprofil hängen, müssen von der Schneelast befreit oder entfernt werden, damit Strassen und Trottoirs passierbar bleiben.
Die Gemeinde markiert Wege, welche zum Schlitteln genutzt werden können. Die Benutzung der Schlittelwege erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Gemeinde Riehen dankt für das Verständnis.
Riehen, 22. November 2024
Weitere Auskünfte erteilt:
Werkdienste Riehen, 061 645 60 60