11. Jan 2022
Gemeinderatsbeschluss vom 11. Januar 2022
Der Gemeinderat Riehen beschliesst, gestützt auf § 22 Abs. 2 der Bau- und Planungsverordnung vom 19. Dezember 2000 nachfolgende Benennung definitiv:
Bürgerkorporationskanzel: Platz in der Wettsteinanlage gemäss der im Plan Nr. 308.04.001 vom 14. Dezember 2021 grün markierten Fläche.
In Anwendung von § 39 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) vom 7. August 2012 hat die kantonale Nomenklaturkommission am 8. Dezember 2021 diese Platzbenennung zustimmend zur Kenntnis genommen. Der provisorische Gemeinderatsbeschluss vom 11. Januar 2022 ist damit definitiv.
Von diesem Beschluss sind keine privaten Liegenschaften betroffen.
Riehen, 11. Januar 2022
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Patrick Breitenstein