17. Nov 2022
Die Gemeinde Riehen hat die gesetzlich vorgeschriebene Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden mit dem Standardinstrument «Logib» des Bundes durchführen lassen. Unter Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale verdienen Frauen in der Gemeindeverwaltung 1,8 % weniger als Männer. Dieser Unterschied liegt deutlich unterhalb der vom Bund festgelegten Toleranzschwelle von 5 % für unerklärte Lohnunterschiede.
Das Gesetz verlangt von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern seit 2020 Lohngleichheitsanalysen vorzulegen. Der Fachbereich Personal hat daher über die vergangenen zwei Jahre die notwendigen Daten zusammengetragen und ausgewertet. Dabei wurde er von der Unternehmensberatung GFO unterstützt. In einem letzten Schritt hat eine Revisionsfirma die Analyse formell überprüft. Im Ergebnis lässt sich eine Lohnungleichheit zuungunsten der Frauen feststellen – aber deutlich unterhalb der vom Bund festgesetzten Toleranzschwelle von 5 %.
Die Datengrundlage
Datengrundlage sind die auf ein Vollzeitpensum
hochgerechneten Löhne des Monats Oktober 2020 von 677 Mitarbeitenden der
Gemeinde, davon knapp 70 % Frauen. Die nachfolgenden Berechnungen erfolgten mit
Hilfe eines vom Bund vorgegebenen wissenschaftlichen und rechtskonformen
Analyse-Modells (Logib). Das System berücksichtigt bei Lohnunterschieden die
Ausbildung, das Dienstalter, die Erwerbserfahrung, die berufliche Position
sowie das Geschlecht.
Das Ergebnis
Unbereinigt liegt der mittlere auf ein 100 %-Pensum
hochgerechnete Monatslohn der Frauen CHF 610 niedriger als der von Männern, das
entspricht einer Differenz von 7,1 %. Allerdings ist in diesen Zahlen die
Unterscheidung von Qualifikationen, Berufsjahren und Aufgaben noch nicht
enthalten. Nimmt man diese hinzu, so verringert sich die Ungleichheit auf 1,8 %.
Der ausgewiesene Lohnunterschied von -1,8 % liegt deutlich unterhalb der als
Referenzwert verwendeten Toleranzschwelle von +/- 5 %.
Ausblick
Es ist das erste Mal, dass die Gemeinde eine
Lohngleichheitsanalyse durchgeführt hat. Gemäss Artikel 13a des eidgenössischen
Gleichstellungsgesetzes ist sie alle vier Jahre zu wiederholen. Ziel ist es,
den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit
durchzusetzen. Die vorgelegte Untersuchung hilft dabei, einen allfälligen
systematischen Unterschied in der Bezahlung von Frauen und Männern aufzudecken.
Riehen, 17. November 2022
Weitere Auskünfte erteilen:
Christine Kaufmann, Gemeindepräsidentin, Tel. 076 465 82 40
Jens van der Meer, Verwaltungsleiter, Tel. 061 646 82 45
Beat Meier, Leiter Fachbereich Personal, Tel. 061 646 82 44