01. Feb 2024
Gemeindeinitiative: Umsetzung des BehiG im öffentlichen Verkehr
Der Einwohnerrat beschliesst:
Gemeindeinitiative für eine vernünftige und verhältnismässige Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Bereich des öffentlichen Verkehrs:
«Gestützt auf § 66 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt (KV) vom 23. März 2005[1], § 2b Abs.1 des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG) vom 16. Januar 1991[2] und § 21 Abs. 3 lit. m der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Riehen vom 27. Februar 2002[3] reicht der Einwohnerrat folgende unformulierte Gemeindeinitiative zu Handen des Grossen Rates ein:
«Der Kanton erlässt im Bereich der behindertengerechten Ausgestaltung von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs Ausführungsbestimmungen zu § 7 Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 18. September 2019[4]. Diese verhindern, dass pauschal auf eine Maximallösung gesetzt wird und stellen sicher, dass bei der Verhältnismässigkeitsprüfung die Interessen und Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden miteinbezogen werden und insbesondere allfällige, durch die Massnahmen verursachten Verkehrsumlagerungen, Mehrverkehr, Verkehrsbehinderungen, Verkehrssicherheitsdefizite sowie räumlichen und historischen Gegebenheiten in die Interessenabwägung miteinbezogen werden.»
Dieser Beschluss wird publiziert.»
Riehen, 31. Januar 2024
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Martin Leschhorn Strebel
Der Ratssekretär: David Studer Matter