31. Jan 2025
Festlegung Steuerfuss für Steuerperiode 2025
«Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2025 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkommission, gestützt auf § 21 Abs. 3 Buchstabe f der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.»
Riehen, 29. Januar 2025
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Christian Heim
Der Ratssekretär: David Studer Matter
(Ablauf der Referendumsfrist: 3. März 2025)