17. Dez 2021
«Der Einwohnerrat legt für die Steuerperiode 2022 auf Antrag des Gemeinderats sowie der Finanzkoordinationskommission, gestützt auf § 38 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 9 der Steuerordnung den gemäss § 2 Abs. 2 des kantonalen Steuergesetzes definierten Steuerfuss für die Einkommenssteuer auf 40,0 % und für die Vermögenssteuer auf 46,0 % der vollen Kantonssteuer fest.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum.»
Riehen, 15. Dezember 2021
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Andreas Zappalà
Die Ratssekretärin: Sandra Tessarini
(Ablauf der Referendumsfrist: 16. Januar 2022)