Aus den Gemeinderat / Sitzung vom 29. März 2022

31. Mär 2022

Das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der S-Bahnlinie-6, die Entschädigung für coronabedingte Ausfälle sowie ein neues Abstimmungssystem für die Sitzungen des Ein-wohnerrats beschäftigten den Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29. März 2022.

S-Bahnlinie-6
Der Gemeinderat hat juristische und planerische Abklärungen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der S-Bahnlinie-6 vorgenommen und zusätzliche Abklärungen in Auftrag gegeben. Mit einem fachtechnischen Gutachten soll geprüft werden, ob Alternativen bestehen, die zu geringeren Einwirkungen auf die Verkehrssituation und auf das Ortsbild des im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS Ortschaft Riehen führen würden. Ausserdem setzt sich der Gemeinderat mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür ein, dass die Variante Tieflage mitgeplant wird.

Neues Abstimmungssystem für die Sitzungen des Einwohnerrats
Das bestehende elektronische Abstimmungssystem des Einwohnerrats muss ersetzt werden. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Auftrag erteilt. Das neue Abstimmungssystem unterstützt den Parlamentsbetrieb und soll Ende August implementiert werden.

Entschädigung für coronabedingte Ausfälle der Tagesstruktur für Betagte
Die Tagesstrukturen für ältere Menschen sind ein wichtiger Bestandteil in der ambulanten Versorgung. Der Nachfragerückgang im Zusammenhang mit der Pandemie während des Lockdowns führte zu drastischen Einbrüchen der Auslastung und damit auch der Erträge. Die Gemeinde beteiligt sich mit CHF 330'000 an den vom Regierungsrat beschlossenen Massnahmen, um das finanzielle Überleben der pandemiebetroffenen Einrichtungen für die Tagesstruktur von älteren Menschen sicherzustellen.

Totalrevision des Organisationsreglements sowie der Richtlinie Finanzkompetenzen
Im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells Riehen (NSR) wurde sowohl das Organisationsreglement als auch die Richtlinie über die Finanzkompetenzen einer Totalrevision unterzogen. Im Organisationsreglement werden die Rechte und Pflichten des Gemeinderats per 1.1.2023 neu geregelt.

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