Anspruch auf Schulgeldermässigung
Anspruch auf die von der Gemeinde Riehen gewährte Schulgeldermässigung an der Musikschule Riehen und der Musikschule ton in ton haben alle Familien/Erziehungsberechtigten mit Wohnsitz in Riehen, die vom Amt für Sozialbeiträge Basel Stadt eine Krankenkassenprämienvergünstigung erhalten oder von der Sozialhilfe Riehen Sozialleistungen beziehen.
Die Schulgeldermässigung wird je Kind für ein Instrumentalfach und/oder ein Gruppenangebot der jeweiligen Musikschule gewährt.
Höhe der Schulgeldermässigung
Für Familien/Erziehungsberechtigte mit Sozialhilfeleistungen oder Ergänzungsleistungen 60%
Antrag und Dauer der Schulgeldermässigung
Die Schulgeldermässigung ist bei den Musikschulen unter Beachtung der jeweiligen Fristsetzungen zu beantragen. Ein Gesuchs-Formular ist bei den Musikschulen erhältlich. Die Schulgeldermässigung wird für die Dauer eines Schuljahres gewährt und muss für das folgende Schuljahr erneut beantragt werden.
Dem Gesuch muss eine Kopie der Verfügung des Amts für Sozialbeiträge zur Krankenkassenprämienvergünstigung oder eine Bestätigung der Sozialhilfe Riehen über den Bezug von Sozialleistungen beigefügt werden.
Die Schulgeldermässigung erlischt, wenn keine Krankenkassenprämienvergünstigung mehr gewährt wird.