28. Feb 2014
Änderung vom 4. Februar 2014
Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung vom 29. Oktober 2013 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
2Das Parkieren im Gebiet A der Zone „Parkieren gegen Gebühr“ ist auf 2 Stunden beschränkt. Im Gebiet B ist das Parkieren auf 3 Stunden beschränkt.
II.
Diese Änderung wird publiziert; sie wird am 10. Februar 2014 wirksam.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli