Reglement über die Parkraumbewirtschaftung

28. Feb 2014

Änderung vom 4. Februar  2014

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:

I.

Das Reglement über die Parkraumbewirtschaftung vom 29. Oktober 2013 wird wie folgt geändert:


§ 2 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

2Das Parkieren im Gebiet A der Zone „Parkieren gegen Gebühr“ ist auf 2 Stunden beschränkt. Im Gebiet B ist das Parkieren auf 3 Stunden beschränkt.

II.

Diese Änderung wird publiziert; sie wird am 10. Februar 2014 wirksam.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident:  Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
 

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