Zonenänderung und Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstuffe, Parzelle Nr. 303, Sektion A (Areal ehemaliges Gemeindespital), Plangenehmigung

31. Mai 2011

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 20. Mai 2011 festgestellt, dass die vom Gemeinderat am 5. April 2011 festgesetzte Zonenänderung Plan-Nr. 107.04.002 vom 19. Oktober 2010 und die Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufe Plan-Nr. 107.04.004 vom 19. Oktober 2010 im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig sind. Es hat gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 die Pläne genehmigt. Das Planungsverfahren ist somit abgeschlossen.

Riehen, 31.5.2011

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

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