09. Jun 2010
Gemeinderatsbeschluss vom 12. Mai 2010
Der Gemeinderat hat, gestützt auf die §§ 96 bis 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den geänderten Linienplan Inventar Nr. 10'179 vom 9. Juni 2009 für den Nutzungsplan „Weilstrasse“ festgesetzt.
Der Linienplan kann bei der Gemeindeverwaltung Riehen, Abteilung Tiefbau und Verkehr, nach vorheriger Vereinbarung unter Telefon 061 646 82 46, oder auf der Homepage der Gemeinde Riehen (www.riehen.ch) unter dem Stichwort „Planauflagen“ eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die bei der Gemeindeverwaltung einsehbaren Originaldokumente.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Zum Rekurs wegen inhaltlicher Mängel ist nur berechtigt, wer ganz oder teilweise erfolglos Einsprache gegen Planentwürfe erhoben hat. Der Rekurs ist innert 10 Tagen nach Zustellung des Einspracheentscheids beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und anderen besonderen Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Riehen, 9. Juni 2010
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident:
Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter:
Andreas Schuppli
Datum der Neuigkeit 9. Juni 2010