Störklingasse: Abschnitt Paradiesstrasse bis Burgstrasse, Linien- und Erschliessungsplan; Plangenehmigung

11. Jul 2014

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 17. Juni 2014 festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 20. Mai 2014 genehmigte Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10‘201-1 und 10‘201-2 vom 28. August 2013 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

Der Departementsvorsteher hat, gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10‘201-1 und 10‘201-2 der Gemeinde Riehen genehmigt.

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
 

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