Riehen rechnet mit Fehlbeträgen für die Planperiode 2019 bis 2022

02. Nov 2018

Die für die Planperiode 2019 bis 2022 prognostizierten Defizite sind im Wesentlichen auf die durch die Steuersenkung ab dem Steuerjahr 2017 reduzierten Steuererlöse und auf Kostenentwicklungen in den Bereichen Bildung und Familie sowie Gesundheit und Soziales zurückzuführen. Die Mehrkosten sind auf Faktoren zurückzuführen, welche durch die Gemeinde kaum beeinflusst werden können: Einerseits sind es steigende Schülerzahlen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Personal- und Infrastrukturkosten. Und andererseits müssen in den Bereichen Ergänzungsleistungen, Alterspflege und Sozialhilfe aufgrund von steigenden Fallzahlen erhebliche Mehrkosten finanziert werden. Hinzu kommt die höhere Restfinanzierung der Pflegekosten, da seit Anfang 2018 die Pflegeheime und Spitexdienste die Kosten für Pflegematerialien aufgrund eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2017 nicht mehr den Krankenkassen verrechnen dürfen, müssen die sogenannten Restfinanzierer, also Kantone und Gemeinden, vollumfänglich für Pflegematerial aufkommen.

Die geplanten allgemeinen Overheadkosten der Gemeinde verzeichnen keine Kostensteigerung und liegen gesamthaft leicht unter jenen der letzten Geschäftsberichte. Die Personalkosten der Gemeinde sind, bedingt durch die direkte Abhängigkeit vom Anstieg der Kinder- und Fallzahlen hauptsächlich in den Bereichen Bildung und Soziales, angestiegen.

Auf der Einnahmenseite sind die prognostizierten Steuererlöse gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 aufgrund der Neukalibrierung des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Basel-Stadt und den Gemeinden zum Ausgleich für die übernommenen Aufgaben zwar angestiegen (vgl. Einwohnerrat vom Mai 2016; Nummer  
14-18.080.01). Durch die vom Riehener Einwohnerrat im Dezember 2016 beschlossene Steuersenkung wurden diese Steuermehrerlöse indessen verringert. Noch nicht in der Steuerschätzung berücksichtigt sind die allfälligen Auswirkungen der Steuervorlage 17, die weitere Einnahmenausfälle in der Grössenordnung von rund 2,5 Mio. Franken zur Folge haben könnte.

Die Liquidität der Gemeinde dürfte aufgrund der traditionell hohen Steuervorauszahlungen gesichert bleiben, die nicht zuletzt dank einem attraktiven Vergütungszins rege getätigt werden. Eine Defizitperiode in prognostizierter Höhe könnte über das vorhandene Eigenkapital aufgefangen werden, umso mehr, als die effektiven Steuereinnahmen in den vergangenen Geschäftsjahren wiederholt durch ausserordentliche Effekte verbessert wurden. Sollte sich wegen des Ausbleibens solcher Effekte künftig ein dauerhaftes strukturelles Defizit entwickeln, so wäre nicht nur die Einnahmen- sondern auch die Ausgabenseite der Gemeinde einer intensiveren Prüfung zu unterziehen.

Aus diesen Gründen beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat den Steuerfuss für das Jahr 2019 unverändert zu belassen.

Der Politikplan wird in der Einwohnerratssitzung vom 12. Dezember 2018 behandelt. Er ist auf dem Internet publiziert (http://www.riehen.ch/gemeinde-riehen/politik/schwerpunkte-der-politik/politikplan).

Weitere Auskünfte erteilen:
Hansjörg Wilde, Gemeindepräsident, Tel. 061 646 82 40
Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00

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