09. Dez 2020
Aufhebung vom 8. Dezember 2020
Der Gemeinderat Riehen
beschliesst:
I.
Reglement über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen und kommunalen Beihilfen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung (Beihilfenreglement) vom 26. August 2003 [1]) (Stand 1. Januar 2003) wird aufgehoben.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Dieser Beschluss wird publiziert; er tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Die Generalsekretärin: Sandra Tessarini