Reglement über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen und kommunalen Beihilfen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung (Beihilfenreglement)

09. Dez 2020

Aufhebung vom 8. Dezember 2020

Der Gemeinderat Riehen

beschliesst:

I.
Reglement über die Ausrichtung von Ergänzungsleistungen und kommunalen Beihilfen zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung (Beihilfenreglement) vom 26. August 2003 [1]) (Stand 1. Januar 2003) wird aufgehoben.

II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung
Dieser Beschluss wird publiziert; er tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Die Generalsekretärin: Sandra Tessarini

[1])   RiE 832.700

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