02. Jan 2014
Änderung vom 17. Dezember 2013
Der Gemeinderat Riehen beschliesst:
I.
Das Reglement über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen (Lohnreglement) vom 9. Dezember 2008 wird wie folgt geändert:
Nach § 10 wird ein neuer § 10a. eingefügt:
§ 10a. Lange Abwesenheit
1 Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während eines Kalenderjahres mehr als sechs Monate abwesend, so wird das laufende Kalenderjahr für die zweijährige Beurteilungsphase gemäss § 8 nicht berücksichtigt und es erfolgt kein Zuwachs der Erfahrungsstufe im folgenden Kalenderjahr.
2 Davon ausgenommen sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, welche während mehr als sechs Monate nur teilweise arbeitsfähig sind.
II.
Diese Änderung wird publiziert; sie wird am 1. Januar 2014 wirksam.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli