Reglement über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen (Lohnreglement)

02. Jan 2014

Änderung vom 17. Dezember 2013

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:

I.

Das Reglement über das Gehalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Riehen (Lohnreglement) vom 9. Dezember 2008 wird wie folgt geändert:

Nach § 10 wird ein neuer § 10a. eingefügt:

§ 10a. Lange Abwesenheit
1 Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter während eines Kalenderjahres mehr als sechs Monate abwesend, so wird das laufende Kalenderjahr für die zweijährige Beurteilungsphase gemäss § 8 nicht berücksichtigt und es erfolgt kein Zuwachs der Erfahrungsstufe im folgenden Kalenderjahr.
2 Davon ausgenommen sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, welche während mehr als sechs Monate nur teilweise arbeitsfähig sind.

II.
Diese Änderung wird publiziert; sie wird am 1. Januar 2014 wirksam.

Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

 

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