01. Dez 2010
Änderungen vom 30. November 2010
Der Gemeinderat beschliesst:
I.
Das Reglement der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen vom 18. März 1997 wird wie folgt geändert:
§ 2. erhält folgende neue Fassung:
Bei Wahlen und Abstimmungen ist das Wahllokal jeweils sonntags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
§ 6. Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
Die Mitglieder des Wahlbüros, die Sekretärinnen und Sekretäre sowie das Abwartspersonal werden für ihre Mitarbeit bei Wahlen und Abstimmungen wie folgt entschädigt:
a) Mitglieder pro Stunde Fr. 35.-
b) Sekretärinnen, Sekretäre und Abwartspersonal für deren Mitarbeit
ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit pro Stunde Fr. 50.-
In § 6 wird ein neuer Abs. 1bis eingefügt:
1bis Die obligatorischen Sozialversicherungsleistungen werden von der Gemeinde übernommen.
§ 12. wird gestrichen.
II.
Dieser Beschluss wird publiziert; er wird am 1. Januar 2011 wirksam.
Riehen, den 30. November 2010
Im Namen des Gemeinderats Riehen
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli
Datum der Neuigkeit 1. Dez. 2010