Reglement der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen

01. Dez 2010

Änderungen vom 30. November 2010

Der Gemeinderat beschliesst:

I.
Das Reglement der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen vom 18. März 1997 wird wie folgt geändert:

§ 2. erhält folgende neue Fassung:

Bei Wahlen und Abstimmungen ist das Wahllokal jeweils sonntags von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

§ 6. Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

Die Mitglieder des Wahlbüros, die Sekretärinnen und Sekretäre sowie das Abwartspersonal werden für ihre Mitarbeit bei Wahlen und Abstimmungen wie folgt entschädigt:
a) Mitglieder pro Stunde Fr. 35.-
b) Sekretärinnen, Sekretäre und Abwartspersonal für deren Mitarbeit
ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit pro Stunde Fr. 50.-

In § 6 wird ein neuer Abs. 1bis eingefügt:
1bis Die obligatorischen Sozialversicherungsleistungen werden von der Gemeinde übernommen.

§ 12. wird gestrichen.

II.
Dieser Beschluss wird publiziert; er wird am 1. Januar 2011 wirksam.

Riehen, den 30. November 2010
Im Namen des Gemeinderats Riehen
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli


Datum der Neuigkeit 1. Dez. 2010
 

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