Reglement der Kommission für Bildende Kunst der Gemeinde Riehen (Reglement Kunstkommission) - Änderung vom 17. April 2018

27. Apr 2018

Der Gemeinderat Riehen beschliesst:

I.

Reglement der Kommission für Bildende Kunst der Gemeinde Riehen (Reglement Kunstkommission) vom 27. April 2010 [1]) (Stand 1. Januar 2015) wird wie folgt geändert:

§  3 Abs. 1 (geändert), Abs. 4 (neu)

Mitglieder (Überschrift geändert)

1 Die Kommission besteht aus einem Präsidium, einem Vizepräsidium und sechs bis acht Mitgliedern.

4 Die Leitung des Kunst Raum Riehen hat das Vizepräsidium ex officio. Sie hat ein Stimmrecht im Rahmen ihrer Kompetenzen.

§  4

Organisation und Beschlussfähigkeit (Überschrift geändert)

§  8 Abs. 1 (geändert)

1 Die Leitung der zuständigen Verwaltungsabteilung erlässt Richtlinien für die Vermietung von subventionierten Künstlerateliers, welche vom Gemeinderat zu genehmigen sind.

§  8a Abs. 2 (geändert)

2 Die Leitung der zuständigen Verwaltungsabteilung erlässt Richtlinien für die Bewirtschaftung des Kunstbesitzes der Gemeinde, welche vom Gemeinderat zu genehmigen sind.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung wird publiziert. Sie tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.


Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

 

[1])   RiE 494.300

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