Reglement betreffend Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser (Strassen- und Kanalisationsreglement) - Änderung vom 29. Februar 2016

18. Mär 2016

Der Gemeinderat Riehen beschliesst: 

I.

Reglement betreffend Strassen- und Kanalisationsbeiträge sowie Gebühren für die Ableitung von Abwasser (Strassen- und Kanalisationsreglement) vom 17. Februar 20091) (Stand 25. März 2010) wird wie folgt geändert:

§ 11 Abs. 2 (geändert)

2 Wird ein an die Kanalisation angeschlossenes Gebäude durch einen Neubau ersetzt, so wird bei der Berechnung des Kanalisationsbeitrags der Gebäudeversicherungswert des ersetzten Gebäudes vom Gebäudeversicherungswert des Neubaus in Abzug gebracht.

II. Änderung anderer Erlasse

Keine Änderung anderer Erlasse.

III. Aufhebung anderer Erlasse

Keine Aufhebung anderer Erlasse.

IV. Schlussbestimmung

Diese Änderung wird publiziert; sie wird sofort wirksam.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

____________

1)RiE 750 110

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