04. Mai 2016
Zur Erneuerung des Pflegeheims Dominikushaus ist ein Bebauungsplan erforderlich. Gegenüber dem im Juni 2011 publizierten Projekt wurde das Pflegeheim am bestehenden Standort wesentlich redimensioniert: Auf eine Erweiterung nach Osten wird verzichtet, die Seniorenwohnungen werden am Chrischonaweg realisiert. Der Hauptbau an der Albert Oeri-Strasse wird weniger hoch.
Von Mittwoch, 11. Mai 2016, bis Freitag, 9. Juni 2016, können die Planentwürfe des Bebauungsplans Plan Nr. 117.02.001 vom 3. Mai 2016 bei der Gemeindeverwaltung Riehen, 2. Stock (neben Büro 214), jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.30 Uhr, oder auf der Homepage der Gemeinde Riehen (www.riehen.ch) unter „Projekte und Planauflagen“ eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind einzig die bei der Gemeindeverwaltung aufgelegten Originaldokumente.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden, wird gemäss § 109 Abs. 4 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 (BPG) durch schriftliche Mitteilung auf die Planauflage aufmerksam gemacht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Planentwürfe kann gemäss § 110 BPG bis zum Ende der öffentlichen Auflage, das heisst bis spätestens Mittwoch, 9. Juni 2016, schriftlich und begründet beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Aus der Begründung muss mindestens hervorgehen, warum die Nutzungsplanänderungen beanstandet werden. Zur Einsprache berechtigt ist gemäss § 110 Abs. 2 BPG wer von der Planung persönlich berührt wird und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Änderung oder Ablehnung hat, oder durch eine besondere Vorschrift zur Einsprache ermächtigt ist. Wer nicht zur Einsprache berechtigt ist, kann Änderungen anregen. Einsprachen können an betroffene Dritte weitergeleitet werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein können.
Im Namen des Gemeinderats
Der Vizepräsident: Daniel Albietz
Der Gemeindeverwalter-Stellvertreter: Urs Denzler