Öffentliche Auflage des neuen Zonenplans für Riehen

08. Mai 2013

Sämtliche Schweizer Gemeinden sind bundesgesetzlich verpflichtet, ihre Zonenplanung in der Regel alle 15 Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren. In Riehen ist eine solche Überprüfung nach mehr als 25 Jahren überfällig.

Ein zeitgemässer Zonenplan für das „Grosse Grüne Dorf“
Der Zonenplan regelt für alle Grundeigentümer verbindlich und verlässlich, wie sie ihr Grundstück nutzen dürfen. Für jede Parzelle auf dem Gemeindegebiet wird die zulässige Verwendung als Bauzone oder Nicht-Bauzone bestätigt oder neu festgelegt. Unter anderem werden im Plan der Nutzungszweck, Ort und verschiedene Massvorgaben für die Nutzung bestimmt. Der neue Zonenplan für Riehen kennt beispielsweise Wohnzonen und (neu) Arbeitszonen, eine Dorfbild-Schutzzone sowie Grünzonen, Landwirtschaftszonen oder (neu) Freizeitgartenzonen und Zonen des Natur- und Landschaftsschutzes.

Der Zonenplan ist ein Teil der umfassenden Nutzungsplanung, welche bestimmte zusammenhängende Gebiete und deren Funktion für die Bevölkerung beschreibt. Neben dem Zonenplan umfasst die Nutzungsplanung auch Sondernutzungspläne (wie Bebauungspläne oder spezielle Nutzungsvorschriften) sowie den Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP).

Der Zonenplan wird vom Einwohnerrat festgelegt und vom Kanton genehmigt. Zusammen mit dem kantonalen Bau- und Planungsgesetz ist er das wesentliche öffentlich-rechtliche Instrument, das beim Planen und Bauen für alle Beteiligten verbindlich ist.

Aktuelle Themen berücksichtigen und politische Entscheide umsetzen
Verschiedene Themen der Siedlungsentwicklung wurden in Riehen in den vergangenen Jahren immer wieder sehr engagiert diskutiert. In den letzten beiden Abstimmungen zur ‚Familiengarteninitiative‘ sowie zur ‚Erhaltung des Moostals‘ äusserten sowohl die Bevölkerung als auch der Einwohnerrat deutlich ihren Wunsch, den typischen Charakter Riehens langfristig zu erhalten. Diese Entscheide werden nun zonenrechtlich umgesetzt.

Dieser Volkswille stand auch bei der Zonenplanrevision Pate: das oberste Ziel des Gemeinderates und der Verwaltung ist, die bauliche Entwicklung so zu dosieren, dass der Charakter von Riehen erhalten bleibt. Die grünen Erholungs- und Landschaftsräume sollen bestehen bleiben. Gleichzeitig soll die Bevölkerungszahl gehalten werden. In den Gebieten an Hanglagen erhalten die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen leicht höheren Erneuerungsspielraum in der neu geschaffenen Zone 2R, Grossüberbauungen sind aber weiterhin nicht zulässig. 

Grün- und Freizeitflächen im Stettenfeld freihalten
Das Stettenfeld könnte nach heutigem Zonenplan bis zu 89% überbaut werden. Das entspricht nicht mehr dem Volkswillen. Deshalb soll im neuen Zonenplan verbindlich festgelegt werden, dass mindestens ein Drittel grün bleibt und ein Teil davon für Freizeit- und Sporteinrichtungen zur Verfügung steht.

Das lokale Gewerbe unterstützen
In Riehen gibt es bis heute keine Gewerbezone. Das hatte zur Folge, dass das Gewerbe in den letzten Jahren zurückgedrängt wurde. Denn etliche Gewerbetreibende nutzten ihr Land neu, um Häuser oder Wohnungen zu bauen. Deshalb wird neu eine eigene Arbeitszone geschaffen, welche diesen Verdrängungseffekt entschärfen soll. Es ist ein wichtiges Ziel der Zonenplanrevision, die Zahl der Betriebe in Riehen zu halten oder sogar zu erhöhen.

Öffentliche Planauflage
Im Rahmen der öffentlichen Planauflage kann sich die interessierte Bevölkerung  im Gemeindehaus selber ein Bild über die geplanten Änderungen machen. Die Planauflage findet vom 14. Mai bis am 14. Juni 2013, von 08.00 Uhr bis 12.00 und 14.00 bis 16.30 Uhr im ersten Stock des Gemeindehauses, Wettsteinstrasse 1, in Riehen statt.

Auf der Webseite www.riehen.ch/zonenplanrevision können Interessierte sich detailliert über die Revision des Zonenplans informieren.

Die Gemeinde führt zwei öffentliche Informationsanlässe sowie eine Veranstaltung speziell für Liegenschaftsbesitzer der neuen Zone 2R durch:
• Am Montag, 13. Mai 2013, findet ein Informationsanlass zum Themenkreis Bauzonen statt, insbesondere für GrundeigentümerInnen von Liegenschaften in der Arbeitszone, in der Wohn- und Arbeitsmischzone und im Stettenfeld
• Am Mittwoch, 15. Mai 2013, wird ein Informationsanlass  ausschliesslich für LiegenschaftsbesitzerInnen der künftigen Zone 2R durchgeführt
• Am Donnerstag, 16. Mai 2013, findet ein Informationsanlass zum Themenkreis Landschaftsraum statt, insbesondere für GrundeigentümerInnen von Freizeit- und Kleingärten sowie von Liegenschaften beim Schlipf und im Moostal
Die Anlässe beginnen jeweils um 19.30 Uhr im Bürgersaal der Gemeindeverwaltung.

Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00
Ivo Berweger, Abteilungsleiter Bau, Mobilität und Umwelt, Tel. 061 646 82 86
Sebastian Olloz, Ortsplaner, Tel. 061 646 82 59

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