04. Nov 2015
Der Gemeinderat hat, gestützt auf § 22 Abs. 2 der Bau- und Planungsverordnung vom 19. Dezember 2000 nachfolgende Benennung beschlossen:
Dorfplatz
Platz vor dem Gemeindehaus gemäss der im Plan Nr. 304.04.001 vom 28. September 2015 grün markierten Fläche.
In Anwendung von § 39 Abs. 1 lit. c der Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) vom 7. August 2012 hat die kantonale Nomenklaturkommission am 23. September 2015 diese Benennung zustimmend zur Kenntnis genommen. Der provisorische Gemeinderatsbeschluss vom 22. September 2015 ist damit definitiv.
Von diesem Beschluss sind keine privaten Liegenschaften betroffen.
Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli