19. Nov 2014
Die vom Grossen Rat im Juni 2014 verabschiedete Totalrevision des Pensionskassengesetzes und die vom Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) beschlossene Senkung des technischen Zinssatzes schaffen auch für die Angestellten der Gemeinde Riehen neue Rahmenbedingungen: Der Ende 2015 auslaufende Anschlussvertrag für die berufliche Vorsorge mit der PKBS muss neu definiert werden. In der Paritätischen Kommission haben die Sozialpartner seit Juni 2014 in intensiven Verhandlungen unter Beizug eines Pensionsversicherungsexperten die neue Regelung erarbeitet. Anfang November 2014 haben sie sich einstimmig auf eine Lösung verständigt: Die Mitarbeitenden der Gemeinde sollen auch in Zukunft über eine mit dem Personal des Kantons vergleichbare Pensionskassenlösung verfügen. Nun legt der Gemeinderat die ausgehandelte Lösung dem Einwohnerrat zur Genehmigung vor. Bereits in der Dezember-Sitzung soll dazu Beschluss gefasst werden.
Einschneidende Veränderungen für die Gemeindeangestellten
Damit das bisherige Leistungsniveau trotz Senkung des technischen Zinses von 4% auf 3% aufrechterhalten werden kann, muss wie im Kanton das Rentenalter von 63 auf 65 erhöht werden. Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist der vorgesehene Wechsel vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat. Damit werden die Sparbeiträge künftig nach Alter gestaffelt sein, von 16,5% bis 28,5%, zuzüglich eines Risikobeitrags von 5,5%. Der Beitragsschlüssel beträgt wie bisher 1/3 Arbeitnehmende zu 2/3 Arbeitgeberin. Insgesamt belaufen sich die Beiträge der Arbeitnehmenden auf 7% ab Alter 20 bis zu 11% ab Alter 60. Weiterhin ermöglicht wird eine vergünstigte vorzeitige Pensionierung, unterstützt durch eine AHV-Überbrückungsrente.
Besitzstand analog zur Lösung des Kantons
Der Gemeinderat schlägt vor, dass die Gemeinde Besitzstandskosten analog der kantonalen Lösung trägt: Gewährt wird für ältere Mitarbeitende (Alter 58 bis 63) ein voller Besitzstand der bislang versicherten Altersrente, für Mitarbeitende zwischen Alter 58 und 53 ein linear abnehmender Anteil. Jüngere Mitarbeitende erhalten in Abhängigkeit der geleisteten Dienstjahre einen Besitzstand für die Primatumstellung von 1/38 pro Dienstjahr.
Teilkapitalisierung als vorteilhaftes System
Als öffentlich-rechtliche Körperschaft kann die Gemeinde - wie auch der Kanton - ins System der Teilkapitalisierung mit Staatsgarantie wechseln. Dies bringt für beide Seiten - Arbeitgeberin und Arbeitnehmende - gewisse Vorteile mit sich: Die Kostenbelastungen der Gemeinde zugunsten des Deckungsgrads können besser disponiert werden. Dank einer Schwankungsreserve reduziert sich das Risiko erneuter Sanierungen. Und gemäss PK-Gesetz werden die Sparguthaben der Versicherten mit einem fixen Zins von 3% verzinst.
Beide Seiten tragen zur Stabilisierung des Vorsorgewerks bei
Damit der Wechsel in die Teilkapitalisierung nicht zulasten der späteren Generationen geht, leisten die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeberin während zehn Jahren Stabilisierungsbeiträge. Die Höhe der Stabilisierungsbeiträge liegt bei 1,6% des versicherten Lohns für die Arbeitnehmenden bzw. 4,5% für die Arbeitgeberin. Auch die Rentenbeziehenden haben an die Stabilisierung des Deckungsgrads beizutragen: Sie partizipieren mit einem Verzicht auf einen allfälligen Teuerungsausgleich in den kommenden Jahren im Gegenwert der Hälfte der Stabilisierungsbeiträge der Arbeitgeberin.
Ausgewogene Verteilung der Lasten auf die Sozialpartner
Die verschiedenen Massnahmen führen (berechnet mit dem Stichtag 31. Dezember 2013) zu einmaligen Kosten der Arbeitgeberin von insgesamt CHF 10,5 Mio. sowie zu einer jährlichen Belastung von rund 1 Mio. Franken über zehn Jahre. Insgesamt betragen die Kosten der Gemeinde für diese grundlegende Neuordnung der beruflichen Vorsorge somit rund 21 Mio. Franken. Dem stehen auf Seiten der Arbeitnehmenden und der Rentenbeziehenden Lasten und Kosten von insgesamt rund 19 Mio. Franken gegenüber. Davon tragen die Arbeitnehmenden knapp 4 Mio. Franken direkt über Zusatzbeiträge und 10 Mio. Franken indirekt über die Erhöhung des Rentenalters. 5,4 Mio. Franken entfallen auf den Gegenwert des Teuerungsverzichts der Rentenbeziehenden.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass damit dem Einwohnerrat ein ausgewogener und nachhaltiger Vorschlag für die zukünftige Vorsorgelösung der Gemeinde unterbreitet wird und hofft, dass der Einwohnerrat diesen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Vorschlag gutheissen wird.
Weitere Auskünfte erteilen:
Daniel Albietz, Gemeinderat, Vorsitzender Paritätische Kommission PK, Tel. 061 606 30 00
Hansjörg Wilde, Gemeindepräsident, Tel. 061 646 82 40
David Studer, Fachbereich Recht, Tel. 061 646 82 83
Die Vorlage des Gemeinderats an den Einwohnerrat kann unter www.riehen.ch --> Politik --> Einwohnerrat --> Geschäfte herunter geladen werden.