Meierweg: Abschnitt Paradiesstrasse bis Bettingerstrasse, Ändern des Linien- und Erschliessungsplans; Plangenehmigung

19. Jul 2013

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 28. Juni 2013 festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 23. April 2013 genehmigte Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10‘187-1 und 10‘187-2 vom 13. Juli 2012 rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist. 
Der Departementsvorsteher hat gestützt auf §114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 den Linien- und Erschliessungsplan Inventar Nr. 10‘187-1 und 10‘187-2 der Gemeinde Riehen genehmigt. 

 

 Im Namen des Gemeinderats

Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

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