Martinsrain; Abschnitt Bettingerstrasse bis Wenkenstrasse, Genehmigung des Linien- und Erschliessungsplans

19. Nov 2010

Das Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat am 5. November 2010 festgestellt, dass der vom Gemeinderat Riehen am 19. Oktober 2010 festgesetzte Linienplan, Inventar Nr. 10'182 vom 27. Juli 2010, rechtmässig und im Sinne des Raumplanungsrechts zweckmässig ist.

Es hat gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetz vom 17. November 1999 den Linienplan Inventar Nr. 10’182 genehmigt.

Riehen, 19. November 2010

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli


Datum der Neuigkeit 19. Nov. 2010
 

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