Lörracherstrasse / Hinter der Mühle; Bebauungsplan Lörracherstrasse 139 und Linienplan Hinter der Mühle; Planfestsetzungsbeschlüsse

05. Mär 2014

Gemeinderatsbeschluss vom 4. März 2014

Der Gemeinderat hat, gestützt auf die §§ 97, 98 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999, den Bebauungsplan Plan Nr. 111.02.001 vom 17. Dezember 2013 und die Bebauungsplanvorschriften sowie den Linienplan Inventar Nr. 10’188 vom 17. Dezember 2013 für die Erschliessungsstrasse „Hinter der Mühle“ festgesetzt.
Wer Eigentum an Grundstücken hat, die in Anspruch genommen werden oder anders nutzbar werden sollen, wird durch schriftliche Mitteilung auf die Planfestsetzung aufmerksam gemacht. Die Pläne und die Bebauungsplanvorschriften können nach vorheriger Vereinbarung bei der Gemeindeverwaltung Riehen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden. Neue Einwände sind ausgeschlossen, wenn sie bereits im Einspracheverfahren hätten vorgebracht werden können (§ 113 Abs. 4 BPG). Der Rekurs ist innerhalb von 10 Tagen nach der Publikation dieser Beschlüsse im Kantonsblatt beim Regierungsrat anzumelden. Innerhalb von 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbe-gründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrentin oder des Rekurrenten und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und andere besondere Vorkehren der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.

Im Namen des Gemeinderats
Der Präsident: Willi Fischer
Der Gemeindeverwalter: Andreas Schuppli

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen