26. Sep 2013
Änderung vom 25. September 2013
Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Ratsbüros:
I.
Die Geschäftsordnung des Einwohnerrats der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. Oktober 2002 wird wie folgt geändert:
§ 50 erhält folgenden neuen Abs. 4 beigefügt:
4 Falls ein Mitglied einer Sachkommission, der Wahlprüfungskommission, der Kommission für Volksanregungen und Petitionen oder einer Spezialkommission aus persönlichen oder beruflichen Gründen länger als zwei Monate verhindert ist, an der Ratstätigkeit teilzunehmen, kann die Fraktion eine Stellvertretung bezeichnen. Die Dauer der Abwesenheit und die Stellvertretung sind dem Einwohnerrat schriftlich mitzuteilen. Die Regelung gilt ab diesem Datum. Dauert die Stellvertretung länger als sechs Monate, so muss der Einwohnerrat die Stellvertretung genehmigen.
II.
Diese Änderung wird publiziert; sie unterliegt dem Referendum. Sie wird am 1. Mai 2014 wirksam.
Im Namen des Einwohnerrats
Der Präsident: Heinrich Ueberwasser
Das Ratssekretariat: Katja Christ
(Ablauf der Referendumsfrist: 31. Oktober 2013)