Genehmigung und Inkraftsetzung der Zonenänderung Parzelle 234 in Sektion E des Grundbuchs Riehen im Rahmen der Zonenplanrevision

14. Mai 2019

Das Bau- und Verkehrsdepartement hat am 23. April 2019 festgestellt, dass die vom Einwohnerrat am 27. Februar 2019 beschlossene Zonenänderung für die Parzelle RE 234 vom 18. Dezember 2018 rechtmässig und zweckmässig ist. Gestützt auf § 114 des Bau- und Planungsgesetzes vom 17. November 1999 hat es den Plan Nr. 101.04.015 vom 18. Dezember 2018 genehmigt. Gegen den am 2. März 2019 publizierten Planfestsetzungsbeschluss wurde kein Rekurs eingereicht. Dieser Beschluss ist damit in Rechtskraft erwachsen. Der Gemeinderat setzt die Zonenplanrevision für diese Parzelle auf den 1. Juni 2019 in Kraft.

Im Namen des Gemeinderats:
Der Präsident: Hansjörg Wilde
Der Generalsekretär: Urs Denzler

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