22. Apr 2013
Erster Wahlgang: 26. Januar 2014
Zu wählen sind:
• 40 Mitglieder des Einwohnerrats
• die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident
• sechs weitere Mitglieder des Gemeinderats.
Kommen im ersten Wahlgang nicht alle Wahlen zustande, findet ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten oder für die Mitglieder des Gemeinderats am 23. Februar 2014 statt.
Einreichetermine für den ersten Wahlgang:
bis spätestens Montag, 2. Dezember 2013, 16.30 Uhr, für Wahlvorschläge,
bis spätestens Montag, 16. Dezember 2013, 16.30 Uhr, für Listenverbindungen.
Einreichefrist für den zweiten Wahlgang:
ab Montag, 27. Januar 2014, bis spätestens Mittwoch, 29. Januar 2014, 16.30 Uhr.
Rechtsgrundlagen:
• Ordnung der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen vom 24. April 1996 RiE 132.100
• Reglement der politischen Rechte in der Einwohnergemeinde Riehen vom 18. März 1997 RiE 132.110
Zu gegebener Zeit sind Merkblätter mit detaillierten Angaben über das Einreichen von Wahlvorschlägen bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und im Online-Schalter auf unserer Homepage, www.riehen.ch.
Auskünfte erteilen:
Markus Meier, Leiter Einwohnerdienste (Tel. 061 646 82 17) oder
Urs Denzler, Abteilungsleiter Publikums- und Behördendienste (Tel. 061 646 82 60).
Riehen, 20. April 2013
Einwohnerdienste