Gemeinderat und Initiativkomitee einigen sich auf Gegenvorschlag zur Riehener Familiengarteninitiative

04. Mai 2011

Nicht nur in der Stadt Basel, sondern auch in der Gemeinde Riehen ist bekanntlich eine Initiative «zum Schutz von Familiengartenarealen» hängig. Seit einiger Zeit führten der Gemeinderat und die Initianten Verhandlungen über einen möglichen Kompromiss, der dem Einwohner-rat als Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet werden kann.

Diese Einigung wurde nun gefunden. Sowohl das Initiativkomitee als auch der Gemeinderat haben diese Woche einer entsprechenden Vereinbarung zugestimmt. Demnach unterbreitet der Gemeinderat dem Einwohnerrat einen Gegenvorschlag zur Initiative mit folgenden Hauptpunkten (s. dazu auch den beigefügten Plan und die darin gekennzeichneten Areale):


 

  • Die Familiengartenareale in Riehen werden für die nächsten 15 Jahren in ihrem Bestand grundsätzlich erhalten.


 

  • Die Gemeinde kann ein Areal sofort, ein zweites im Rahmen der laufenden Gesamtzonenplanrevision und ein drittes in einigen Jahren in die Bauzone überführen: Areal Nr. 1 betrifft die Fläche für die geplante Zentrumsbebauung an der S-Bahnhaltestelle Niederholz. Als zweites Areal kann im Bereich Hörnli eine Gewerbezone ausgeschieden und das Gebiet in die Bauzone überführt werden. Das 3. Areal, das einige Jahre später umgezont werden kann, ist die Fortsetzung der Zentrumsbebauung entlang der Gotenstrasse.


 

  • Für die in den Arealen 1 bis 3 aufzuhebenden Gärten wird - sofern ein entsprechender Bedarf besteht - im Bereich Erlensträsschen eine Umzonung in ein Familiengartenareal vorgesehen (Areal 5). Diese Umzonung soll spätestens im Zuge der Überführung von Areal 3 in die Bauzone eingeleitet werden.


 

  • Weiter legt die Gemeinde auf dem nicht durch Familiengärten genutzten Brachland hinter den Liegenschaften Hörnliallee 75 bis 79 eine Zone fest, die eine öffentliche Freizeitnutzung wie z. B. Minigolf, Spielplatz und Restauration ermöglicht. Abgesehen davon soll das Areal Hörnli/Landauer - einschliesslich Areal 4 - in den nächsten 15 Jahren baulich nicht entwickelt werden.


 

  • Beschliesst der Einwohnerrat einen Gegenvorschlag zur Initiative, der dieser Vereinbarung folgt, verpflichtet sich das Initiativkomitee zum Rückzug der Initiative zugunsten des Gegenvorschlags. Zudem gibt das Komitee zuhanden der Riehener Familiengartenvereine eine Empfehlung ab, die Gartenareale für die Öffentlichkeit als Naherholungsgebiete zugänglicher zu machen.

Mit dieser Vereinbarung konnte eine Einigung gefunden werden, welche die Riehener Gegebenheiten und die gegenseitigen Interessen je in angemessener Weise berücksichtigt. Die bestehenden Familiengartenareale, die zum Charakter des grossen grünen Dorfes einen wichtigen Beitrag leisten, werden grösstenteils erhalten und es ist an geeigneter Stelle eine potentielle Ersatzfläche bezeichnet, sofern eine entsprechende Nachfrage besteht. Gleichzeitig erhält die Gemeinde die Möglichkeit, zentral gelegene und mit dem öffentlichen Verkehr hervorragend erschlossene Areale zu entwickeln und damit das Zentrum im Niederholz zu stärken. Zudem kann nach langer Suche endlich die seit langem schwelende Frage nach einer neuen Gewerbezone beantwortet werden.

Sowohl die Gemeinde als auch das Initiativkomitee legten Wert darauf, dass die Einigung noch vor der Abstimmung über die kantonale Initiative, welche nur die Gärten der Stadt Basel betrifft, zustande kommt. So wird der Riehener Kompromiss nicht durch das noch offene Resultat der kantonalen Abstimmung in die eine oder andere Richtung beeinflusst.

Die in Riehen gefundene Lösung hat den grossen Vorteil, dass nicht mit abstrakten Flächenprozenten gehandelt, sondern über Areale verhandelt wurde, die genau bezeichnet sind. Beide Seiten wissen demnach, worauf sie sich einlassen - immer unter dem Vorbehalt, dass der Einwohnerrat einem der Vereinbarung entsprechenden Gegenvorschlag zur Initiative zustimmt und dieser in der kommenden Zonenplanrevision Rechtskraft erlangt.

Riehen, 4. Mai 2011

Für weitere Informationen:
 

  • Gemeinderat Daniel Albietz, Siedlungsentwicklung, Tel. 061 606 30 00, daniel@albietz.ch
  • Dr. Heinrich Ueberwasser, Präsident des Initiativkomitees, Tel. 078 704 04 41, heinrich@ueberwasser.org
  • Christian Schneider, Präsident des Zentralverbandes der Basler Familiengärtnervereine, Tel. 079 358 52 83, cs4123@bluewin.ch


 

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